Beschäftigungsverbot und Urlaubsabgeltung während der Schwangerschaft,völlig Mittellos
Hallo Meine Freundin ist schwanger und hatte einen befristeten Vertrag bis 02.09.14.Der eigendlich verlängert werden sollte.Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft allerdings nicht mehr. Aufgrund von groben Verstössen gegen das Mutterschutzgesetz vom Arbeitgeber wurde ein Beschäftigungsverbot bis Beginn der Mutterschutzfrist zum 08.09.14 vom Frauenarzt erteilt.Allerdings individuell und nur für diese eine Firma.Nach Überprüfung des Arbeitsamtes besteht Vermittelbarkeit und somit Anspruch auf ALG1.Allerdings hatte sie noch 11 Tage Urlaub, der Ihr in einer Urlaubsabgeltung vom Arbeitgeber ausbezahlt wurde.Das Amt wiederum rechnete diesen an und die Tage ab 03.09. bis 06.09. wurden als beitragsfreie Arbeitslosigkeit berechnet.Der Betrag des Urlaubsanspruches wurde bis 17.09. verrechnet.Anspruch besteht aber nicht ab 17.09., da laut Amt bereits im Mutterschutz.Mutterschutz besteht aber nur,wenn auch Beiträge an die KKasse bezahlt werden.Allerdings wurde zunächst ALG1 genemigt und nach Nachfrage auf Auszahlung dann erst am 17.10.14 im Änderungsbescheid zurückgenommen.(hat das Amt vertrödelt) Entbindungstermin sollte der 20.10.sein.Sie ist bereits 13 Tage drüber. Haben Wiederspruch beim Amt eingelegt und zugleich auf die 6 wöchige Mutterschutzfrist vor Geburt verzichtet. Da sie sich ohne Einkommen Pflichtversichern musste, haben wir Klage gegen die KKasse auf Zahlung von Mutterschaftsgeld vorm Sozialgericht eingereicht, da in der Urlaubsabgeltung auch Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt wurden. Also für die Zeit bis 17.09.
Jezt meine Fragen. Besteht aussich auf Erfolg zur Zahlung von Alg1 ? Das Beschäftigungsverbot verhinderte ja die Urlaubsinanspruchnahme.Somit trifft sie auch keine Schuld, wenn der Urlaub ausbezahlt werden muss.Sie befindet sich in einer Schwangerschaft und ist dadurch föllig Mittellos.
Ist bei einem Verzicht auf Mutterschutzfrist, das Amt verpflichtet ab 17.09. bis entbindung oder Rückwirkend ab Geburt Alg1 zu zahllen ?
Muss die Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld ab. 03.09. zahlen, weil zwar beitragsfreie Arbeitslosigkeit, aber die Beiträge bereits in der Urlaubsabgeltung bezahlt wurden?
Die Pflichtversicherung musste rückwirkend zum 03.09. abgeschlossen werden.158 Euro bezahlen ohne Einkommen und Verdienst? Wie soll das gehn? Bemessungsgrundlage des Betrages laut Vertrag der Kasse liegt bei Mindesteinkommen von 928 Euro.Sie ist bei 0 Euro, was ich skandalös finde.
Ich hoffe irgend jemand kann uns hier weiterhelfen und hat vieleicht das Gleiche erlebt.herzlichen Dank
4 Antworten
Durch diesen Sachverhalt ist sehr schwer durchzufinden, weil vieles passiert ist, aber von Dir auch Fehlannahmen vorliegen.
Wenn der Anstellungsvertrag (befristet) am 02. 09. 2014 endete und dann 11 Tage Urlaub bezahlt und abgerechnet wurden, sind damit keine Beiträge bis zum 17. 09. bezahlt, sondern nur das Arbeitsentgelt bis zum 02. 09. hat sich erhöht. Ausser, davon steht aber nicht im Sachverhalt, man hätte sich auf eine Aufhebung zum 17. 09. 2014 geeinigt, dass könnte aber den ALG I Anspruch gefährdet haben. Ist aber wohl auch nicht geschehen.
Aus meiner Sicht ist ein Fehler von Euch gemacht worden, nämlich nciht zur Sicherheit einen ALG II Antrag ergänzend zu stellen.
Dann hätten die nämlich gezahlt udn ggf. das ALG I bekommen, wenn es gewährt wurde. Ob ein ALG I Anspruch besteht kann man auch Deinem Sachverhalt überhaupt nciht ablesen.
So...Hab des Problems Lösung.Wir haben auf die sechswöchige Mutterschutzfrist vor Geburt beim A.Amt verzichtet.Somit muss das Amt nach der Urlaubsabgeltung Alg1 zahlen und somit ist man wieder Pflichtversichert und die KK zahlt dann auch.Wir mussten allerdings alles einklagen beim Sozialgericht.Erst dann passiert was.Sogar mit Entschuldigung wegen schlechter Beratung.Der Kleine ist mittlerweile da und alles ist gut.
Alg 2 bekommt sie nicht.Wir sind nicht verheiratet.Aber eheähnliche Gemeinschaft.Deshalb wird mein Gehalt mit angerechnet.Ist knapp über der Grenze.Hatte aber einen Arbeitsunfall und würde ab Dezember Verletztengeld bekommen.Zählt das als Einkommen?Ich bin vorraussichtlich ein Jahr arbeitsunfähig.Aber ich glaub bis dahin ist es eh schon zu spät.
Hab nochmal nachgefragt.Ist doch nicht für die firma,sondern nur individuell für sie.Aber spielt ja auch keine Rolle.Das Amt hat das Bv überprüft und sie war vom 3. bis 6. vermittelbar und hätte somit auch Anspruch auf Alg1 gehabt.
Beschäftigungsverbot gibt es immer nur für die Mutter und nicht für die Firma!
das Problem ist wohl das sein Geld so viel ist, das kein Alg 2 Anspruch besteht!
Da standen sie am Mittelmeer und hatten keine Mittel mehr.
Der 11.11. steht vor der Tür. Kann man Dich buchen?
Frag jetzt nicht, was am 11.11. ist!
Dann wird Euer Widerspruch auch Erfolg haben.
Ändert aber ncihts daran, dass Dein Sachverhalt in diesem Punkt noch Lücken aufweist. Nämlich ob das ALG I höher ist, als ALG II wäre udn auch ncihts daran, dass Ihr bei einem rechtzeitigen, vorsorglichen ALG II Antrag nicht ohne Geld dastehen würdet.