Steuererklärung: Nachzahlung laut Wiso, Was passiert wenn man die Steuererklärung nicht abgibt?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auf der Lohnsteuerbescheinigung müßte die Abfindung unter "Entschädigung Arbeitslohn für mehrere Jahre" eingetragen sein. Diesen Betrag in Anlage N hinter Randnummer 17 eintragen und die Lohnabrechnung mit der Abfindung mit der Steuererklärung abgeben. Falls du Kirchensteuer zahlst, kannst du bei der zuständigen Kirchenverwaltung eine Ermäßigung der Kirchensteuer auf die Abfindung beantragen. Dafür einen formlosen Antrag + Einkommensteuerbescheid + Lohnabrechnung mit Abfindung an die Steuerverwaltung schicken.

Hallo, also wenn ich richtig verstehe, dadurch dass ich die Abfndung unter "Entschädigung Arbeitslohn für mehrere Jahre" angebe ist die Fünftelregelung offiziell beantragt oder? Und wie läuft es dann in den nächsten 4 Jahren? Wird dann jedes Jahr ein 1/5 der Abfindung hinzugerechnet? Muss ich da was tun oder erinnert sich das FA selber daran, dass ich in 2010 eine Abfindung erhielt? Was ist, wenn ich nächstes Jahr z.B. nicht mehr in Deutschland arbeite? Danke nochmals

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Hattest Du einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen? Danach klingt es für mich... in diesem Freibetrag waren wahrscheinlich Werbungskosten zu hoch angesetzt und daher droht nun eine (wenn auch geringe) Nachzahlung. Wenn ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen wurde, muss eine Einkommensteuererkläruung abgegeben werden. Das Finanzamt wird Dich bei passender Gelegenheit daran erinnern.

Ansonsten gibt es die Option, nach weiteren Werbungskosten zu suchen...

  • Bewerbungskosten
  • Bücher zur Fortbildung
  • Arbeitsmaterialien
  • km-Geld für Besuche von Fortbildungsveranstaltungen in der Kurzarbeit
  • beruflich bedingte Telefon- und Internetkosten, da Du in der Kurzarbeit z.T. zuhause warst und dienstliche Kommunikation von dort erfolgte
  • nicht erstattete Dienstreise-km und Reisekosten
  • ...

Was auch immer in Deinem Fall zutreffen mag, es kann sein, daß durch entsprechende Werbungskostenpositionen die EUR 200 an Nachzahlung verschwinden.

Die Einkommensteuererklärung abgeben musst Du dennoch.

Hallo,

danke wegen der schnellen Antwort.

Gandalf94305:

Nein, ich habe keinen Freibetrag eintragen lassen. Ich habe bisher einfach den Steuerausgleich gemacht und Geld herausbekommen, nun müsste ich nachzahlen.

Wegen den Werbungskosten: das ist ein guter Tipp, muss man Nachweise leifern für Bewerbungskosten? Wobei viele Kosten hatte ich nicht, da ich alles per Email erledigte, höchstens ein Paar Fahrten.

Oh ja, wie sieht es denn aus mit Anwaltskosten? Ich musste einen Anwalt einschalten wegen Prüfung meines Arbeitszeugnisses, Aufhebungsvertrag.

Danke nochmals.

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Du bekommst sicher erst einmal einen Aufforderung mit einem Termin zur Abgabe gesetzt. Läßt Du diesen verstreichen, dann können Säumniszuschläge festgesetzt werden.

Die Fünftelregelung bewirkt nur, dass Deine Steuerlast auf die Abfindung deutlich niedriger wird, als wenn sie als normale Einkunft im Kalenderjahr betrachtet wird.

Kurzarbeit - hier hast Du sicher Ersatzleistungen vom Arbeitsamt bekommen; dafür hast Du eine Bescheinigung bekommen. Durch diese Konstellation könnte sich die Steuernachzahlung erklären.

Hallo Snooopy155,

Danke dir.

Alles klar. Na ja sieht so aus, als müsste ich also die Steuerklärung abgeben...

Weisst du zufällig wie du die Abfindung genau einträgst, damit ich von der Fünftelregelung profitieren kann?

Kurzarbeit: genau, ich erhielt Ersatzleistungen vom Finanzamt für einen Monat.

Danke nochmals.

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