Nachhilfe auf Honorarbasis und ehrenamtliche Tätigkeit im Bildungsbereich (Übungleiterpauschale) Steuererklärung fürs Jahr 2022?
Guten Tag,
ich bin seit Januar 2022 auf Honorarbasis als Nachhilfelehrerin tätig (im Monat unter 520 Euro) und arbeite nebenbei ehrenamtlich im Bildungsbereich (ich darf als Übungsleiterin bis zu 3000 Euro im Jahr steuerfrei verdienen).
Ich bin gerade dabei, meine allererste Steuererklärung zu erstellen. Da ich wenig Ahnung von Steuern habe, frage ich mich nun, ob man beide Einkünfte zusammenrechnen muss oder ob man sie getrennt angeben muss.
übrigens: Ich habe ein Elster-Konto erstellt und ein Konto auf smartsteuer. Mithilfe der Videos und Tipps bei smartsteuer fiel es mir am Anfang einfacher, die Fragen zu beantworten. Leider komme ich jetzt mit der Beantwortung der Fragen nicht mehr zurecht. Deswegen meine zweite Frage dazu: ist es sinnvoll, die Steuererklärung erstmal über smartsteuer zu erstellen und dann die Daten an Elster übermitteln zu lassen?
Ich wäre dankbar für jeden Tipp!
3 Antworten
ich bin seit Januar 2022 auf Honorarbasis als Nachhilfelehrerin tätig (im Monat unter 520 Euro)
Bei einer selbständigen Tätigkeit haben die 520 Euro doch überhaupt keine Bedeutung! Der Gewinn ist in der EÜR zu ermitteln.
Bei der ehrenamtlichen Tätigkeit kommt es drauf an, ob sie aus selbständiger Basis ausgeübt wird oder nichtselbständig.
Im ersten Fall wäre dafür auch eine EÜR auszufüllen. Das Finanzamt sollte Dir hier eine gesonderte Steuernummer für diese Tätigkeit zugeteilt haben. Im zweiten Fall würde das in die Anlage N gehören. In beiden Fällen kannst Du die Übungsleiterpauschale geltend machen.
Alle selbständigen Tätigkeiten gehören in eine zusammenfassende Umsatzsteuererklärung.
Wenn sich das für Dich rentiert, die Erklärungen über Smartsteuer zu übermitteln, dann kannst Du das natürlich machen. Wahrscheinlich musst Du ja für jede Erklärung extra zahlen. Muss aber sagen, dass ich das nicht wirklich weiß.
Mit Mein Elster oder auch einer geeigneten Kaufsoftware würdest Du meiner Meinung nach besser fahren. Dann würdest Du halt ein Elster-Zertifikat brauchen.
Wie hast Du denn den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgegeben? Ging das auch mit Smartsteuer? Andernfalls müsstest Du ja schon ein Elster-Zertifikat haben.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Ich habe die 520 Euro erwähnt, da ich BAfög für mein Studium bekomme.
sowohl bei dem Nachhilfe-Job als auch bei der ehrenamtlichen Tätigkeit erstelle ich selber meine Rechnungen.
Da ich mich von Anfang an nicht damit auseinandergesetzt habe, habe ich den Fehler gemacht, dass ich nur meine Steueridentifikationsnummer auf meinen Rechnungen angegeben habe. Das Finanzamt hat mir auf jeden Fall gesagt, dass ich die Steuernummer dann erst nach dem Abgeben meiner Steuererklärung erhalten werde.
Ein Elster-Zertifikat habe ich eigentlich nicht gebraucht. Ich konnte mich mit dem Personalausweis registrieren und dann anmelden.
Die Idee es erst mit Smartsteuer zu machen ist gut.Ich halte es für das beste Programm, auf diesem Gebiet. Deren Abfragefunktion ist sehr gut.
Wenn Du privat Nachhilfe gibst, fällt das m.E. nicht unter die Übungsleiterpauschale. Das sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Anlage EÜR und Anlage S.
Ob smartsteuer das unterstützt, weiss ich nicht.
die Übungsleiterpauschale ist nur für meine ehrenamtliche Arbeit.
Danke für die Antwort!