Nebenbei Freiberufler und Nebengewerbe?

2 Antworten

Kannst Du.

Darauf, dass sich freier Beruf udn Gewerbe beissen können, hat schon @Eifelia hingewiesen.

Wie wird sowas genau versteuert? :)

Für jede einkunftsart (Einkommensquelle) ist der Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben zu ermitteln.

Die Einkünfte werden dann zum Gesamtbetrag der Einkünfte vereint udn davon gehen Vorsorgeauswendungen, Sonderausgaben usw. ab.

Also alles gemeinsam.

Zu beachten auch die Krankenversicherung.

Mit einer Vollzeitbeschäftigung ist erstmal alles abgedeckt, aber wenn die anderen Einkünfte erhebliches Ausmaß annehmen, dann wird es eng. Dann können Zusatzbeiträge fällig werden.

Weiterer Punkt die Umsatzsteuer. Unternehmer ist man nur einmal. Also freier Beruf z. B. Musiker, oder schriftstellerische Tätigkeit und ein Onlineshop, die Umsätze werden zusammengezählt udn gehören in eine Umsatzsteuererklärung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Von Experte wfwbinder bestätigt

Es kommt darauf an.

Du kannst grundsätzlich durchaus neben der Festanstellung freiberuflich und gewerblich tätig sein. Zu manchen freiberuflichen Tätigkeiten sind aber bestimmte weitere Tätigkeiten nicht erlaubt. So dürfen Steuerberater (=Freiberufler) grundsätzlich nicht gleichzeitig gewerblich tätig sein (§ 57 (4) StBerG), Ausnahmen können aber genehmigt werden (z.B. eine Photovoltaikanlage).

Auch bei Rechtsanwälten muss die RAKammer die Vereinbarkeit einer gewerblichen Tätigkeit mit der freiberuflichen Tätigkeit prüfen, vermutlich gibt es weitere entsprechende Regelungen für freie Berufe.

Wenn Du keinen derartigen Beschränkungen unterliegst, ermittelst Du

1. den Gewinn aus freiberuflicher Tätigkeit, i. d. R. mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung

2. den Gewinn aus Gewerbebetrieb, mittels Einnahme-Überschuss-Rechnung oder durch Bestandsvergleich (=Bilanzierung)

3. die Einkünfte aus der nichtselbständigen Tätigkeit

und befüllst damit die Anlagen S, G und N zur Einkommensteuererklärung.

Die Einkünfte werden addiert, Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen abgezogen, es verbleibt das zu versteuernde Einkommen - und das wird dann besteuert (Darstellung zur Vereinfachung verkürzt).