Beamtin und gleichzeitig freiberuflich tätig...

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Der von dir geschilderte Sachverhalt ist eine Ausnahme. In allen anderen Fällen muss vorab vom Dienstherren eine Genehmigung der Nebentätigkeit unbedingt eingeholt werden.

Tweety123 
Fragesteller
 28.10.2012, 20:32

Vielen Dank. Mittlerweile habe ich auch noch anderweitig erfahren, dass bei diesen "Bagatellfällen" keine Anzeigepflicht besteht - und darum ging es mir. Alles darüber hinaus ist natürlich anzeigepflichtig und wird dann noch einmal in genehmigungs- und nicht-genehmigungspflichtig unterschieden.

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