werkstudent und gleichzeitig freiberufler?

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Das eine hat mit dem anderen gar nichts zu tun! Hast Du ein Gewerbe angemeldet?Sofern Du unter 17.500 Euro Umsätze machts, bist Du "Kleinunternehmer" und nicht umsatzsteuerpflichtig. Ehältst Du als Werkstudent Bezüge der Firma, für die Du arbeitest? Werden die pauschal versteuert? Dann musst Du gar nichts machen. Bist Du Student? Dann achte auf die Krankenversicherung! Studenten, die in einer gesetzlichen Studenten Krankenversicherung versichert sind oder Leistungen durch den Staat beziehen, müssen sich an Verdienstgrenzen halten, wollen sie ihre Leistungen nicht verlieren. Sie dürfen grundsätzlich 350 € nebenbei verdienen. Wenn Sie einem Studentenjob als Werkstudent nachgehen oder einen 400-Euro-Job machen, dann wird diese Verdienstgrenze auf 400 € pro Monat heraufgesetzt. Der Arbeitgeber meldet den Job dann bei der Minijobzentrale an, und führt Pauschalbeiträge ab. Der Student hat aber nicht mit steuerlichen Abzügen zu rechnen.