Nachweisen für Schuler , Ausbildung, Studium?
Hallo zusammen ; es geht um weitere unterhalt pflegt zu zahlen an vorjährige Sohn . er wird am 10.05.2023 volljährig. er meint er ist Schuler und wollte gerne nach dem Abitur weiter studiert. da habe ich kein Problem darüber Freud mich auch sehr aber Problem ist das mein Kontakt mit ihn seit 6 Jahre abgebrochen ist .wollte ich mich klug machen ob er verpflichtet ist das für jeder Schulung( Schule , Ausbildung , Studium) Nachweisen , wenn ja gebt es ein bestimmte Paragraphen oder setze im Gesetz .
3 Antworten
Vielen Dank für schnelle Rückmeldung , sehr nett und hilfreich. Tip Top Beratung .
viel Grüße aus Hamburg / Saied
Mir ist nicht bekannt, wie regelmässig ein volljähriges Kind seine Ausbildung nachweisen muss. Und Du bekommst natürlich nichts mit.
Am einfachsten wäre es doch, er würde Dir halbjährlich eine Kopie des Zeugnisses der Schule schicken (die Noten kann er ja schwärzen) und beim Studium dann die Immatrikulationsbescheinigung, da muss man sich ja auch halbjährlich rückmelden.
Aber nochmal, der Unterhalt kann ab 18 neu berechnet werden und könnte sich für Dich reduzieren, da es nun auch auf das Einkommen der Mutter ankommt.
Du solltest also Einkommensnachweise der Mutter einfordern und einen Nachweis über den Schulbesuch.