Muss man mit 17 erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen?
Ich bin 17 Jahre alt und mit meiner 365 Tage Schüler Fahrkarte in einen Regionalzug gestiegen in der Nähe von München, jedoch wusste ich nicht, dass die Fahrkarte in dieser Zone nicht gültig ist. Ich wurde kontrolliert und habe den Kontrolleur gefragt, ob ich nicht jetzt gleich online ein neues Ticket kaufen könnte um es ihm zu zeigen, da ich gerade erst eingestiegen bin. Er hat mir jedoch einen Zettel ausgedruckt auf dem steht, dass ich 60 Euro zahlen muss und mir gesagt, dass ich es am Schalter klären muss. Muss ich dieses erhöhte Beförderungsentgelt bezahlen?
2 Antworten
Sagen wir es mal so: Das erhoehte Befoerderungsentgelt - eine Vertragsstrafe - kann gegen dich nicht gerichtlich durchgesetzt werden, weil du noch nicht voll geschaeftsfaehig bist und dich somit noch gar nicht entsprechend vertraglich verpflichten kannst.
Es bleibt den Verkehrsbetrieben aber unbenommen, einen Strafantrag wegen Betrugs zu stellen. Darauf wird zwar beim ersten Mal fast immer verzichtet, in einem solchen Fall aber vielleicht nicht.
Suchbegriff : erhöhtes Beförderungsentgelt bei Minderjährigen