Muss man mit 17 erhöhtes Beförderungsentgelt bezahlen?

2 Antworten

Sagen wir es mal so: Das erhoehte Befoerderungsentgelt - eine Vertragsstrafe - kann gegen dich nicht gerichtlich durchgesetzt werden, weil du noch nicht voll geschaeftsfaehig bist und dich somit noch gar nicht entsprechend vertraglich verpflichten kannst.

Es bleibt den Verkehrsbetrieben aber unbenommen, einen Strafantrag wegen Betrugs zu stellen. Darauf wird zwar beim ersten Mal fast immer verzichtet, in einem solchen Fall aber vielleicht nicht.