Muss mein Mann nach Lohnsteuerklassenwechsel den Unterhalt neu berechnen lassen?

1 Antwort

Kindesunterhalt wird immer nach dem aktuellen Einkommen berechnet. 

Bis zum Ende des Jahres bleibt die jetzige Berechnung in Kraft und im nächsten Jahr muss dann eine Neuberechnung erfolgen.

Wieder was dazu gelernt.

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@wfwbinder

Wenn Du mal in diese Situation kommst, weißt Du nun bescheid ;-))

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