Muss ich mich bei Eintritt in eine Vollzeitstelle exmatrikulieren?

1 Antwort

Es ändert sich dann nur dein Versichertenstatus von studentisch versichert zur vollen Sozial- und Krankenversicherungspflicht. Dein Arbeitgeber meldet dich bei der Krankenkasse als Vollzeitkraft an und behält die Beiträge für dich ein.

Passe aber auch, dass die Krankenkasse dir nicht doch noch für deine studentische Versicherung monatlich etwas abzieht. Ein Anruf dort genügt, zu erfragen, wie es damit aussieht.