Höhe der AFA Sätze / Nutzungsdauer bei Garagen & Tiefgaragen?

1 Antwort

Es wäre günstiger, jedes Thema in einer separaten Frage zu benadeln. Jedes dieser Themen kann eine Komplexheit entwickeln, die in einem Thread nicht mehr überblickbar sind.

Nutzungsdauer Garagen
§ 7 (4) EStG spricht bei der Abschreibung von "Gebäuden". Was ein Gebäude ist, ist nicht näher definiert, aber dass eine Garage eines ist, kann man wohl unterstellen.

Und unter welchen Voraussetzungen eine kürzere Abschreibungsdauer als 50 Jahre möglich ist, ist ebenfalls dort festgelegt.

Da es sich bei Gebäudeabschreibung um typpisierte Abschreibungen handelt, hängt deren dauuer auch nicht vom Baujahr ab, sondern beginnt bei jeder Anschaffung neu.

Bemessungsgrundlage der Abschreibung
Ob der Gebäudeanteil richtig ermittelt wurde, lässt sich hier nur erraten. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist sie falsch ermittelt worden.

Korrekturmöglichkeit alter Bescheide
Diese Art "Offenhalten der Bescheide" ist eine punktuelle Korrekturvorschrift, das heißt, es muss genau benannt werden, inwiefern eine Bemessungsgrundlage vorläufig sein soll. Der Vorläufigkeitsvermerk bezieht sich auf die Einkünfteerzielungsabsicht, nicht auf die Abschreibungshöhe. An dieser wird daher zumindest nach § 165 AO nict zu rütteln sein.

Zukünftige Berechnungen
Die Abschreibung ist eine Jahresnorm, das bedeutet, sie ist für jedes Jahr anhand der aktuellen Gegebenheiten zu ermitteln (und nicht etwa vom Vorjahr zu übernehmen). Offene Bescheide und künftige Festsetzungen können daher natürlich noch entsprechend gestaltet werden.

Hab ich alles erwischt?