Muss die Ehefrau eines Verstorbenen auch an ein uneheliches Kind mit ihrem Vermögensteil auszahlen?

3 Antworten

Große Teile des Gesamtvermögens hat die Ehefrau auf Bankkonten und in Aktienpaketen auf ihren alleinigen Namen registriert.

Das gehört doch gar nicht zur Erbmasse.

Erbmasse sind Dinge und Konten an denen ein Anspruch des Ehemanns bestand.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Smajol 
Fragesteller
 12.05.2023, 06:24

Ja, davon ging ich auch aus. Aber als Zugewinngemeinschaft ist das Gesamtvermögen zur Hälfte dem Mann anteilig. Er hatte ja Anspruch auf Konten und Aktien. Sind eben nicht 50% der Erbmasse dann auch für alle Abkömmlinge bereitzustellen?

Danke übrigens für die Antwort.

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wfwbinder  12.05.2023, 06:28
@Smajol

Ichn weiß ja nicht, woher Du diese Weisheit bezogen hast, aber diese Version ist auf jeden Fall falsch.

Es gibt sogar ein Wahlrecht, wie mit dem während der Ehe erworbenen Vermögensteilen umgegangen werden kann.

Klare Voraussetzungen für Bestandteile der Erbmasse
Damit ein Vermögensgegenstand, ob beweglich oder nicht beweglich, Teil der Erbmasse wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Klar ist, dass der Erblasser in jedem Fall zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls entweder Eigentümer oder Verfügungsberechtigter war. Gibt es den Gegenstand nicht mehr oder wurde er vom Erblasser verkauft oder wurde über ihn anderweitig verfügt, kann er auch nicht mehr Teil des Nachlassvermögens sein.
Bei Ehepaaren auf die güterrechtliche Auseinandersetzung achten
Grundsätzlich wird hinsichtlich der Erbmasse bei Ehepaaren zunächst unterschieden, was dem jeweiligen Ehepartner gehört. Das nennt man – wie bei einer Scheidung – güterrechtliche Auseinandersetzung. Entscheidend ist hier der Güterstand, wobei grundsätzlich – sofern nichts anderes vereinbart wurde – in Deutschland die Zugewinngemeinschaft gilt. Wer als Ehepaar mit dieser Regelung zusammen gelebt hat, kann im Erbfall auf einen Nachlass zugreifen, der aus drei Vermögensteilen besteht. Zum einen ist hier das Vermögen zu nennen, das der Erblasser in die Ehe mitgebracht hat. Zum anderen zählt das Vermögen, das während der Ehe erworben wurde und zum Dritten besteht die Erbmasse aus allfälligen Erbschaften und Schenkungen, die der Erblasser während der gemeinsamen Ehe bekommen hat.
Bei Zugewinngemeinschaft ist der Ausgleichsanspruch entscheidend
Hat ein Ehepaar in Zugewinngemeinschaft gelegt, ist für den Erbanspruch der Zugewinnausgleichsanspruch wichtig. Grundsätzlich besteht hier eine Wahlfreiheit zwischen dem Anspruch auf ein pauschales zusätzliches Viertel des Nachlasses oder aber dem Wert des effektiven Zugewinnes. Dieser wird so berechnet, dass das erworbene Vermögen beider Ehepartner während der Ehe ermittelt wird. Davon erhält der Hinterbliebene die Hälfte, wobei eine etwaige bestehende Differenz vor Verteilung des restlichen Nachlasses ausgeglichen wird. Wurde eine modifizierte Zugewinngemeinschaft festgelegt, gelangt das komplette während der Ehezeit erworbene Vermögen in die Erbmasse, womit der Zugewinnausgleich höher ausfällt. Besteht eine Gütergemeinschaft, zählen dazu sowohl das während der Ehe erworbene Vermögen als auch das, das durch Erbschaften und Schenkungen erlangt wurde. Jedem Ehepartner gehört die Hälfte, wobei im Erbfall dem Hinterbliebenen ein weiteres Viertel der Erbmasse zusteht.
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Finanzblogger  12.05.2023, 15:59
@wfwbinder

@wfwbinder, das war auch für mich sehr aufschlussreich, vielen Dank für die ausführliche Aufschlüsselung!

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Nein die Ehefrau ist ja nicht verstorben.

Zugewinngemeinschft heißt ja das es nur um den Gewinn oder Verlust geht, nicht um das Vermögen was eingebracht würde.

Also in Deinem Fall die Wertsteigerung der Aktien und davon 50%. Das wäre die Anteilige Erbmasse, die dann auf die 3 Kinder verteilt wird.

Bei der Zugewinngemeinschaft muss sie dem 3. Kind nichts vererben außer freiwillig.Sie kann ihre Erbschaften und das eigenem Vermögen auf ihre 2 Kinder aufteilen. Entweder sie war vorsichtig oder hat was geahnt.