Ich habe ein Haus, mein Mann hat 2 Kinder aus 1. Ehe, haben seine Kinder - nach dem Tod meines Mannes - Anspruch auf einen Pflichtteil?

2 Antworten

Zunächst sind dein Ehegatte und dein Sohn deine natürlichen Erben. Nicht also die Kinder, die dein Mann in diese Patchwork Familie mitgebracht hat.

Es empfiehlt sich, dass du deine Erbschaftsangelegenheiten durch ein Testament regeln solltest, damit ggf. nur dein Sohn dein sog. Schlusserbe ist, also dein Alleinerbe.

Du kannst dich dazu beraten lassen, allerdings ohne einen entsprechenden Ehevertrag oder den Stand der Gütertrennung beerbt auch dein Ehemann dich zu 50%. 

Ggf. sollte auch dein Ehemann seine Erbschaftsangelegenheiten testamentarisch regeln lassen, besonders wenn er Vermögen in die Ehe mitgebracht hat. 

Wenn Du sicher sein willst, dass auch für den Fall, dass Du zuerst sterben solltest, Dein Sohn der Erbe ist, dann gibt es nur 2 (3) Möglichkeiten:

1. Du machst mit Deinem Ehemann und dem Sohn einen Erbvertrag. Darin verzichtet der Ehemann auf sein Erbe und es wird bestimmt, dass Dein Sohn alles bekommt (ggf. mit Wohnrecht für den Ehemann bis zum Tode).

2. Du Machst ein notarielles Testament zugunsten Deines Sohnes und er Ehemann erklärt einen Erbverzicht (im Prinzip alles wie 2., nur das der Sohn nicht beteiligt ist).

3. Du schenkst schon jetzt Deinem Sohn das Haus, mit einem Wohnrecht für Dich und Deinen Ehemann. Dann könnte ggf. wenn Du innerhalb von 10 Jahren stirbst Dein Ehemann einen "Pflichtteilersatzanspruch geltend machen, wenn das Wohnrecht weniger ist als der Pflichtteil. Vermindert sich aber jedes Jahr um 1/10.