Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Einkünfte im Jahr der Betriebseröffnung?

gefragt von badangel2005 am 18.01.2010 um 19:11 Uhr

Hallo, arbeite seit 1.10.09 freiberuflich als Betreuerin/Dozentin. Bin nun gerade dabei, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und hätte eine Frage: Unter 3.1. soll ich die voraussichtlichen Einkünfte angeben, sowohl im Jahr der Betriebsöffnung als auch im Folgejahr. Was ich da eintragen muss, ist mir ja noch klar, aber von wann bis wann wird gerechnet? Muss ich bei "im Jahr der Betriebseröffnung" meine Einkünfte vom 1.10.09 bis 31.12.09 oder bis 30.9.10 berechnen? Sprich, was genau zählt als Jahr der Betriebseröffnung? Das Jahr 2009 oder die nach Eröffnung folgenden 12 Monate? Und ach ja, noch eine Frage: Kann ich als Sonderausgaben (3.2.) z.B. die Unfallhaftpflichtversicherung angeben? Danke schon mal im Voraus.

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wfwbinder
beantwortet von wfwbinder am 18. Januar 2010 19:18
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Das Jahr der Betriebseröffnung ist das Jahr 2009. Also trägst Du dort das ein, was Du vermutlich in den ersten 3 Monaten verdient hast. ggf. die anderen Einkünfte des Jahres 2009 (Anstellung?).

Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Als auch wenn man nur 2 Monate arbeitet und dann pro Monat 10.000,- verdient, sind es einfach 20.000,- Jahresertrag.



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