Muss der Bauherr auch gleichzeitig der Rechnungsempfänger sein??

1 Antwort

Ich verstehe nicht ganz, weil du schreibst, dass alle Baurechnungen auf ihre Firma geschrieben wurden und andererseits ebenso, dass das Finanzamt gesagt hätte, der Bauherr hätte die Firma deiner Frau sein müssen. Der Unterschied ist mir nicht klar. Jedenfalls können durchaus alle Baurechnungen auf ihre Firma geschrieben werden, weil du ja den Anteil herausgenommen hast. Dies ist meines Erachtens korrekt. Ich würde mich mit dem Finanzamt anlegen, notfalls gerichtlich.