Muss bei der Umsatzsteuererklärung nur die Einnahmen bis zum Todestag angeben werden oder auch darüber hinaus?

2 Antworten

Bis zum Ende der Unternehmereigenschaft, vgl. UStAE 2.6 (6). Wann das ist, hängt beispielsweise auch von der Person des Unternehmers ab.

Im Übrigen bezieht sich die Umsatzsteuer auf den Umsatz - deswegen heißt die so. Und der Umsatz ist die erbrachte Leistung.

Ein Rechtsanwalt kann konsequenterweise nach seinem Todestag keine Leistungen mehr erbringen (gleichwohl ist aber möglich, dass die USt erst nach seinem Tod erklärt werden kann, weil er vielleicht Ist-Versteuerer war).

LittleArrow  09.08.2016, 10:32

"Ein Rechtsanwalt kann konsequenterweise nach seinem Todestag keine Leistungen mehr erbringen"

Das klingt für einen Versender ein wenig so, als wenn der Geldeingang der vor dem Todestag erfolgten Lieferung nicht mehr dazu gehört.

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EnnoWarMal  09.08.2016, 16:14
@LittleArrow

Nein, das klappt ja nie. Denn die Umsatzsteuer entsteht ja auch beim Istversteuerer erst mit Ablauf des Voranmeldungszeitraums, in dem die Leistung erbracht wurde.

Und selbst wenn der keine Dauerfristverlängerung hat, ist die UStVA erst zum 10. des Folgemonats abzugeben. Stirbt der Unternehmer am dritten, war der zehnte noch nicht.

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Alle die Einnahmen, die auf die arbeit, oder die Verkäufe des Verstorbenen zurück gehen.

Also die Einnahmen, die auch durch die Abwicklung des Unternehmens hereinkamen.