Wohnung untervermieten - Einnahmen angeben in Steuer?

3 Antworten

natürlich muss man.

Es gibt eine Sonderregelung , bis 520,- Euro im Jahr ist es frei.

SOnst müßte man eben die Kosten gegenrechnen. Also die eigene Anteilige Miete für den untervermieteten Raum, die Abschreibung auf die im Raum befindlichen Möbel. Anteilig Strom, Wasser usw.

Der Rest ist zu versteuern

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Das schreibe ich mir auf für den Fall dass mal eine Betriebsprüfung kommt: Mieteinnahmen sind doch nur die Beteiligung an meinen Lebenshaltungskosten. Wieso dann versteuern? Wenn ich Glück habe schickt man mich mit der Diagnose Kopfschuss zum Amtsarzt.

@P59

Mieteinnahmen sind doch nur die Beteiligung an meinen Lebenshaltungskosten.

Das erinnert mich an die Aussage eines Rechtsanwalts "ich habe doch für 2 geschuftet, weswegen muss ich das nun alles alleine versteuern". War ernst gemeint, isch schwör!

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@FREDL2

Wahrlich, ein Meister seines Fachs! Ob der auch Heu essen würde weil er geschuftet hat wie ein Pferd?

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Selbstverständlich.

Anlage V.

Die Kosten die dir selbst für die untervermietete Einheit entstehen sind gegenzurechnen.