Muss auch dann eine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Ident.Nummer auf der Rechnung angeben werden, wenn die erbrachte Leistung umsatzsteuerbefreit ist?

2 Antworten

Was mich etwas wundert:

   Wir sind ein gemmeinnütziger Verein,

Also wurde beim Finanzamt die Gemeinnützigkeit beantragt. Vermutlich wurde auch eine Steuernummer erteilt.

   Als Nachweis für die erbrachte Lehrtätigkeit liegen mir in Nigeria unterzeichnete 

Wieso wird die Buchhaltung eines Vereins, der in Deutschland tätig ist (wie käme er sonst hier an die Gemeinnützigkeit), in Nigeria gemacht?

  Die erbrachten Leistungen sind aber nach § 4 Nr. 21b Umsatzsteuerbefreit

Wer ist denn der selbständige Lehrer, wenn der Unternehmer, der die Rechnung stellt, ein Verein ist?

Wenn es aber wirklich nur an der Steuernummer hakt, dann wäre es das einfachste die beim Finanzamt abzufragen. Hat das Finanzamt noch keine zugeteilt, dann einfach den "FRagebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen und schon kommt die Steuernummer per Post.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
OsunSeyi 
Fragesteller
 07.07.2016, 16:51

Ich bitte zu entschuldigen, daß meine Frage so gründlich missverstanden von mir vorgetragen wurde.

Hier eine Korrektur:

Wir sind ein gemmeinnütziger Verein hier in Deutschland, der regelmässig Tourneen mit einer Familie aus Nigeria hier in Deutschland durchführt.

In diesem Zusammenhang führen wir entwicklungspolitische
Bildungsveranstaltungen an Schulen in Niedersachsen durch.

Diese Veranstaltungen werden durch die niedersächsische Bingo-Umweltstiftung Stiftung gefördert.

Die Fördermittel für die vergangene Veranstaltungsreihe im Frühjahr 2015 haben wir noch nicht erhalten, und konnten daher auch noch keine Honorare an unsere nigerianischen Freunde auszahlen. Weil wir die nötigen Gelder nicht aufbringen können.

Wir warten also alle auf den Erhalt der Fördermittel.

Als Nachweis für die erbrachte Lehrtätigkeit liegen mir Rechnungen unserer Referenten vor, die sie zuhause in Nigeria unterzeichnet haben (die also nach der Rückkunft von der Tournee ausgestellt wurden), die ich aber selber ausgefertigt habe, damit sie deutschen Anforderungen entsprechen. Nach Nigeria gemailt, dort unterzeichnet und wieder zurückgemailt.

Das spielt hier aber an sich für die Fragestellung keine Rolle!

Was fehlt, ist nicht die Steuernummer von unserem Verein (als Leistungsempfänger) sondern von unseren Freunden aus Nigeria (als Leistungserbringer). Weil sie in Nigeria keine Steuernummer haben.

Die (hier in Deutschland!) erbrachten Leistungen sind aber nach § 4 Nr. 21b Umsatzsteuerbefreit, weil "steuerfreie Unterrichtsleistungen selbstständiger Lehrer, die unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienen" - davon gehe ich zumindest aus.

..mit vielem Dank für Ihre Geduld!

0
wfwbinder  07.07.2016, 20:11
@OsunSeyi

Noch immer ist nicht geklärt, wer an die Bingo-Stiftung berechnet. Die Freunde aus Nigeria, oder der Verein. Wenn die freundlichen Menschen aus Nigeria, dann stellt sich die Frage warum. es wäre besser, wenn der Verein berechnet, denn der will ja auch auszahlen.

Aber wenn die Rechnung an die Bingo-Stiftung, oder an den Verein berechnet wird, dann stellt sich doch die Frage gem. § 4 Nr. 21, Alternative b nicht. dazu wäre notwendig, dass ein selbständiger Lehrer, an einer allgemeinbildenden Schule lehrt und das dann natürlich an die liquidiert. Eure Lehrer haben aber mit der Schule gar kein Vertragsverhältnis.

Also, werbt mal dafür, dass ein StB in den Verein eintritt udn diese Dinge auf Vordermann bringt.

Also:

1. Euer Verein berechnet an die Bingo-Stiftung. Wenn im Vorjahr unter 17.500,- Gesamtumsatz dann keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG.

Dann können die Nigerianer dem Verein die Leistungen berechnen und der kann zahlen.

0
OsunSeyi 
Fragesteller
 13.07.2016, 16:38
@wfwbinder

Unser Verein hat einen Fördervertrag mit der Bingostiftung und erbringt die Schulworkshops (natürlich ebenfalls mit Verträgen).

Die Referenten werden vom Verein eingeladen und bezahlt.

Die Referenten schicken also an uns als Verein die Rechnungen, wir geben diese zur Leistungserstattung im Rahmen des Fördervertrages an die Bingostiftung weiter, und im Besten Falle erstatten sie uns die Honorare im Rahmen der Förderung.

0

Bevor man eine Steuerbefreiung prüft, sollte man zunächst die Steuerbarkeit prüfen, also: Ob dieser Umsatz überhaupt durch das deutsche Umsatzsteuergesetz gedeckt wird.

Wenn der Ort nicht in Deutschland ist (Nigeria?), unterliegt die Leistung nicht dem deutschen Umsatzsteuerrecht und somat kann § 14 (4) UStG auch keine Anwendung finden.

Ansonsten gilt bei steuerfreien Leistungen, dass auch die Steuernummer/ USt-ID angegeben werden muss. Allerdings ist das ein stumpfes Schwert, denn das Fehlen dieser Nummer hätte ja nur zur Folge, dass der Leistungsempfänger keine Vorsteuer abziehen könnte. Und das kann er ja sowieso nicht.

Also: Dem Gesetz nach ja, aber es ist absolut wuppe.

vielen sie unter die Kleinunternehmerregelung

Deutschunterricht ist hovventlich nicht dabei.

Bei der KU-Regelung ist es wieder anders, denn es handelt sich nicht um eine Steuerbefreiung, sondern um eine Nichterhebung. Der Unterschied hat zur Folge, dass § 14 (4) UStG keine Anwendung findet. KU-Rechnungen kann man also auch völlig ohne Form....äh.... Vormvorschrivten ausstellen.

OsunSeyi 
Fragesteller
 07.07.2016, 17:20

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort:

"Wenn der Ort nicht in Deutschland ist (Nigeria?), unterliegt die
Leistung nicht dem deutschen Umsatzsteuerrecht und somat kann § 14 (4) UStG auch keine Anwendung finden."

Natürlich in Deutschland, es tut mir leid, daß ich die Frage nicht klarer formuliert hatte.

"Allerdings ist das ein stumpfes Schwert, denn das Fehlen dieser
Nummer hätte ja nur zur Folge, dass der Leistungsempfänger keine Vorsteuer abziehen könnte. Und das kann er ja sowieso nicht.
Also: Dem Gesetz nach ja, aber es ist absolut wuppe."


Ja, das ist genau der springende Punkt. Die Bingostiftung sieht das nicht so, sondern verlangt vorschriftsmässig erstellte Rechnungen, basta.

Ich vermute, daß sie als gemeinnützige Institution selber einer recht strengen Finanzprüfung unterliegen, und daher die formelle Richtigkeit der vorgelegten Dokumente besonders wichtig für sie sind.

Ich weiß zur Zeit nicht, wie ich damit umgehen soll: Das F.A. will sich dazu nicht äussern (sie könnten in der Form nicht beratend tätig werden).

Was ich im Inet gefunden habe:

Nicht verpflichtet zur Angabe der Steuernummer in der Rechnung sind Kleinunternehmer sowie Unternehmer, die über nicht steuerbare oder steuerfreie Umsätze sowie Umsätze, für die der Leistungsempfänger Steuerschuldner nach § 13 b UStG ist, abrechnen.

Dies scheint aber nun veraltet zu sein...

Wie kann ich damit umgehen? Mein Steuerberater schein auch ein wenig ratlos zu sein. Rechnungen von Privatmenschen aus Nigeria sind offenbar eine Ausnahme, wo keiner so recht Bescheid weiss.

PS: Bitte um Ferzeihung betreffs der Rechtschreibfehler!

0
OsunSeyi 
Fragesteller
 07.07.2016, 17:27
@OsunSeyi

Obiges Zitat ist:

BMF-Schreiben vom 28.06.2002 wegen Angabe der Steuernummer in einer Rechnung ab dem 01. Juli 2002 ( 14 Abs. 1 a UStG)

0
EnnoWarMal  07.07.2016, 20:27
@OsunSeyi

Die Bingostiftung ... verlangt vorschriftsmässig erstellte Rechnungen

Da wäre also zu erfragen, nach welcher Vorschrift.

Das F.A. will sich dazu nicht äussern (sie könnten in der Form nicht beratend tätig werden

Natürlich nicht. Das Finanzamt verwaltet Steuern, warum sollten sie beraten dürfen? Sie können es ja nicht mal.

Es gibt schon Gründe, warum Finanzämter von der Steuerberatung ausgeschlossen sind. Ich frage ja auch nicht die Krankenkasse nach den Risiken einer Operation.

Dies scheint aber nun veraltet zu sein...

Nö. Genau das hab ich doch erläutert.

Mein Steuerberater schein auch ein wenig ratlos zu sein. 

Dann ist er entweder kein Steuerberater oder hat seinen Titel am Automaten gezogen. Das hier ist Basic-Wissen. Ein Steuerberater, der hier ratlos ist, ist wie ein Zimmermann, der nicht weiß, auf welcher Seite man den Hammer anfassen muss.

Wie kann ich damit umgehen?

Ganz einfach: Du erfragst, was sie auf der Rechnung alles haben wollen und schreibst es drauf.

0
OsunSeyi 
Fragesteller
 08.07.2016, 12:03
@EnnoWarMal

Mein Steuerberater hat heute bestätigt, daß nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG eine Rechung (seit 1.1.2004) die Steuernummer oder die USt-ID des Unternehmers enthalten muss. Da es keine
Ausnahmeregelung gäbe, beträfe dies auch Kleinunternehmer.

Demnach kann ich von der Stiftung nicht verlangen, daß sie auf die Steuernummern verzichten. Weil sie darauf bestehen können.

Meine Frage ziehlte allerdings auch darauf, wie es sich bei generell steuerbefreiten Leistungen nach § 4 Nr. 21b (Stichwort Schul- und Bildungszwecke) verhält.

Laut Steuerberater spielt es keine Rolle, eine Steuernummer könne in jedem Fall verlangt werden.

Wenn Du also schreibst, daß es im Grunde genommen wuppe sei, weil eh keine Vorsteuer abgezogen werden kann (was dem gesunden Menschenverstand ja einleuchtet), stellt sich immer noch die Frage, ob man da nicht auf sinnige Art durchsetzen kann, daß die Rechnungen doch akzeptiert werden.

Es ist nicht so ganz einfach (und nebenbei in Nigeria sowieso) mal eben schnell Steuernummern dort zu bekommen und neue Rechnungen anzufertigen...

0
OsunSeyi 
Fragesteller
 08.07.2016, 12:21
@OsunSeyi

Bei der KU-Regelung ist es wieder anders, denn es handelt sich nicht um eine Steuerbefreiung, sondern um eine Nichterhebung. Der Unterschied hat zur Folge, dass § 14 (4) UStG keine Anwendung findet. KU-Rechnungen kann man also auch völlig ohne Formvorschriften ausstellen.

Dies scheint sachlich falsch zu sein, siehe:

http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/steuerrecht/umsatzsteuer\_national/rechnungsstellung\_pflichtangaben/#4.%20Sonderfall%20Rechnungsstellung%20durch%20Kleinunternehmer

(IHK Frankfurt)

4. Sonderfall Rechnungsstellung durch Kleinunternehmer

Wer die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerreglung anwendet, muss keine Umsatzsteuer ausweisen. Sie wird bei ihm nicht erhoben. Dennoch folgt hieraus nicht, dass die Rechnungsvorschriften keinerlei Rolle mehr spielen würden. Auch Kleinunternehmer sind Unternehmer, das heißt sie müssen die beschriebenen Rechnungspflichtangaben ebenso beachten wie steuerpflichtige Unternehmer. Besonderheit ist jedoch, dass die Angaben zum Steuerausweis entfallen, das heißt Kleinunternehmer müssen in Rechnungen grundsätzlich folgende Angaben aufnehmen:

    Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
    Steuernummer (oder Umsatzsteueridentifikationsnummer, wobei diese nur in Ausnahmefällen vorliegen wird)
    Ausstellungsdatum der Rechnung
    Fortlaufende Rechnungsnummer
    Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
    Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung
    Entgelt
    Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelt

oder auch:

https://www.google.de/search?q=pflichtangaben+rechnung+kleinunternehmer+steuernummer

0
OsunSeyi 
Fragesteller
 08.07.2016, 12:26
@OsunSeyi

Bei obiger Google-Suche habe ich schlicht keine Ausnahmen gefunden, warum auch immer.

Nur zu gerne würde ich mich eines Besseren belehren lassen.

0
EnnoWarMal  08.07.2016, 12:44
@OsunSeyi

Als wenn eine IHK plötzlich Ahnung von Steuerrecht hätte....

Aber du hast trotzdem recht, § 14 (4) UStG ist anzuwenden. Und es bleibt trotzdem wuppe, weil der Leistungsempfänger nur keinen Vorsteuerabzug aus dieser Rechnung hat, und Vorsteuer ist doch sowieso nicht ausgewiesen.

Weitere Konsequenzen gibt es nicht.

Nicht anwendbar allerdings ist § 14 (4) Nummer 7 UStG, weil es denklogisch nicht mit der Kleinunternehmerschaft vereinbar ist; der Gesetzgeber hat das erkannt und ausdrücklich in § 19 (1) Satz 4 UStG hingeschrieben. Das Fehlen der "Nummer 7" in meinem Beitrag oben geht auf mich, da war ich etwas nachlässig.

1
OsunSeyi 
Fragesteller
 08.07.2016, 13:18
@EnnoWarMal

..ist anzuwenden. Und es bleibt trotzdem wuppe..

Das hast Du ja von Anfang an so gesagt, auch daß ich mich dann halt erkundigen muss, was sie nun konkret drin haben wollen.

Die Stiftung sagt, wenn das FA mir schriftlich bestätigt, daß die Nummer fehlen kann, würden sie es auch akzeptieren.

Ich geh' jetzt also mal davon aus, daß unter dem Strich ein klares "Ja, muss" herauskommt.

D.h. wuppe ist es nur dann, wenn keiner was dazu sagt !?

0
EnnoWarMal  08.07.2016, 13:20
@OsunSeyi

Warum? Du hast doch die Vorgabe von der Stiftung. Dann schreib halt die Steuernummer drauf und fertig.

Du willst doch das Geld haben.

1
OsunSeyi 
Fragesteller
 09.07.2016, 08:06
@EnnoWarMal

Ist halt schwer und teuer dazu, Steuernummern aus Nigeria drauf zu bekommen. Darum hab ich gefragt, ob man das wirklich muss.

0
OsunSeyi 
Fragesteller
 11.07.2016, 12:23
@EnnoWarMal

Was fehlt, ist nicht die Steuernummer von unserem Verein (als
Leistungsempfänger) sondern von unseren Freunden aus Nigeria (als Leistungserbringer). Weil sie in Nigeria keine Steuernummer haben

Wir haben eine Tournee veranstaltet, in dem Zusammenhang Schulveranstaltungen durchgeführt. Diese werden von Bingo gefördert. Dazu muß ich als Organisator nachweisen, wofür ich Gelder verwendet habe. Unter anderem, um die Referenten aus Nigeria zu bezahlen. Dazu haben ich Bingo die Rechnungen vorgelegt, mit  welchen die Referenten aus Nigeria ihre Honorare einfordern:

"Ich, Referent aus Nigeria, berechne Ihnen, Verein Aiye-Gba, für folgende Referante an diesen Schulen soundsoviel Honorar."

Diese Rechnungen leite ich also an Bingo:

"Seht her, das muss ich meinen Referenten bezahlen. Erstattet mir das"

Bingo sagt:

"Ist Ok, aber wir brauchen von diesen Referenten aus Nigeria Steuernummern wegen UsSt und womöglich Einkommenststeuer."

Unsere Referenten aus Nigeria haben aber keine Steuernummern.

Laut Gesetz kann Bingo welche verlangen (??) obwohl die Leistungen steuerbeftreit sind oder wären (weil unmittelbar schulischer Bildung dienend) und wenn das nicht wär, käme nach deutschem Recht die Kleinunternehmerregelung zur geltung, aber ich müsste wohl "reverse charge" machen, keine Ahnung.

Jedenfalls haben sie keine Steuernummern dort in Nigeria.

Das ist das Problem. Bingo akzeptiert die Rechnungen nicht, weil keine Steuernummer drauf sind.

0
EnnoWarMal  11.07.2016, 13:22
@OsunSeyi

Ich fürchte, jetzt wird es undurchsichtig. Was ist Bingo?

Zunächst ist plötzlich unklar, wer hier an wen eine leistung erbracht hat.

Aus...

Wir haben eine Tournee veranstaltet, in dem Zusammenhang Schulveranstaltungen durchgeführt.

...geht hervor, dass ihr eine Leistung erbracht habt, jetzt ist nur noch die Frage, an wen. Weiter oben habe ich gedacht, an nigerianische Leute oder Unternehmer in Nigeria (was zum Ort der Leistung Nigeria führte).

Daneben gibt es auch Leistungen, die ihr von irgendwem bezogen habt, wahrscheinlich wohl von den Referenten aus Nigeria.

Das sind nun aber zwei unterscheidliche und voneinander unabhängige Sachverhalte, die deshalb auch getrennt voneinander geprüft werden müssen.

Was aber offensichtlich nicht passiert ist, ist eine Leistung des nigerianischen Referenten an Bingo. Wozu brauchen die also Rechnungen von jemandem, der mit denen gar nichts zu tun hat?

Ich lese jetzt mal, was weiter oben bei wfwbinder steht, vielleicht kommt dann ja etwas Klarheit in den Fall.

1
OsunSeyi 
Fragesteller
 12.07.2016, 10:40
@EnnoWarMal

Wir sind ein gemeinütziger Verein und organisieren Tourneen mit einer Familie aus Nigeria. Wir laden sie ein, und gemeinsam führen wir Schulworkshops durch. Diese werden durch die BINGO-Umweltstiftung gefördert.

Wir bekommen für unsere Workshops Honorare.. auch diese werden durch Bingo gefördert.

Also:

Meine Freunde aus Nigeria schreiben mir (genauer unserem Verein) Rechnungen über die Höhe dieser Honorare zur Vorlage beim FA und Bingo.

Leistungserbringer sind die Nigerianer, sie haben die Workshops geleistet. Vertragspartner ist unser Verein (Leistungsempfänger), er muss die Honorare auszahlen.

Finanziert wird das ganze durch Bingo:

Wir als Verein nehmen also die Honorarrechnungen der Nigerianer, gehen damit zu Bingo, damit wird die Honorare von denen erstattet bekommen.

Und die sagen jetzt, wir akzeptieren die Rechnungen nicht, weil dort keine Steuernummern von den Leistungserbringern drauf sind.

Steuern würden zwar nach dem "reverse charge Verfahren" erhoben, darum währen von daher eigentlich keine Steuernummern der Nigerianer nötig. Waren sie auch nach der Rechtslage bis m.W. 2004 nicht.

Weil aber nach aktueller Rechtslage Steuernummern zu den Pflichangaben gehören, kann Bingo die Rechnungen angeblich ohne Steuernummern als nicht formgerecht ablehnen.

Die Nigerianer haben aber keine Steuernummern.

Daher meine Frage:

Kann das ausnahmslos verlangt werden, daß Rechnungen eine Steuernummer der Leistungerbringer enhalten müssen, selbst wenn diese 1.) keine haben und 2.) auch keine Steuern von ihnen verlangt werden?

Das FA will hierzu keine Auskunft geben, der Steuerberater sagt nun, Steuernummern währen Pflicht und dann müssten sie sich halt welche besorgen. Kostenpunkt 400€ in Nigeria und zudem ist der Leiter und Vater der Familie mitterweile verstorben.

Meiner Ansicht nach kann das garnicht sein, weil es sicherlich so ist, daß Käptn Blaubähr aus Takatukaland, wenn er in Deutschland gearbeitet hat auch Anspruch auf seine Kohle hat, selbst dann, wenn es in Takatukaland keine Steuernummern sondern nur Gummibährchen gibt. Er hat gearbeitet, und hat Anspruch auf seine Kohle ob mit oder ohne Steuernummer.

Wenn überhaupt versteuert wird, dann nach deutschem Recht (weil die Leistung hier erbracht wurde) und nicht nach nigerianischem. Wieso also nigerianische Steuernummern als Pflichtangabe auf den Rechnungen?

0
EnnoWarMal  12.07.2016, 11:02
@OsunSeyi

Ich denke, jetzt habe ich es verstanden.

Was BINGO und der StB sagen, ist Tinnef.

Die Pflichtangaben einer Rechnung stehen in § 14 (4) des deutschen UStG, wie möchte man denn bitte einen Rechnungsschreiber aus einem anderen Rechtskreis dazu bringen, die deutschen statt seiner eigenen Pflichten zu erfüllen?

Deine Analyse mit Reverse Charge ist zutreffend, daran ändert sich nichts, egal in welcher Form die Rechnung vorliegt oder ob überhaupt eine vorliegt.

Ich würde da, wenn ich der Nigerianer wäre, irgendeine Phantasienummer oder eine Fahrradnummer auf die Rechnung klatschen. Soll BINGO doch nach Nigeria fahren und dort gucken, ob das nun eine Steuernummer ist oder nicht.

1
OsunSeyi 
Fragesteller
 12.07.2016, 11:20
@EnnoWarMal

Danke!

Kann man das nicht irgendwie dingfest machen?

Bingo sagt, eine Auskunft vom FA würde ihnen ausreichen. Da nun der zuständige Beamte nicht will und in Urlaub ist, bliebe die Frage, ob es vielleicht einen Präzedenzfall gib oder eine offizielle Stelle, die einem das so bestätigen könnte?

0
EnnoWarMal  12.07.2016, 12:30
@OsunSeyi

Was für eine Auskunft soll das Finanzamt denn erteilen?

Aber nun gut, manche Leute sind so dumm, dass man ihnen einige Paragrafen um die Ohren hauen sollte:

Wie BINGO und der StB schon richtig sagen, gibt es gewisse Pflichtbestandteile einer Rechnung, und dazu gehört auch die Steuernummer.

In § 26a UStG stehen die OWi- und Bußgeldvorschriftenö. Dort ist § 14 (4) aber nicht aufgeführt, so dass man sich fragen muss, wofür die Angaben in § 14 (4) eigentlich gut sind. Dies sind die Vorschriften, welche den § 14 (4) zitieren:

  • § 4a Steuervergütung - haben wir hier nicht
  • § 15 Vorsteuerabzug - ist einschlägig, aber dazu mehr unten
  • § 19 Besteuerung der Kleinunternehmer- haben wir hier nicht
  • § 24 Durchschnittssätze für land- und forstwirtschaftliche Betriebe- haben wir hier nicht
  • § 25d Haftung für die schuldhaft nicht abgeführte Steuer- haben wir hier nicht
  • § 26 Durchführung, Erstattung in Sonderfällen- haben wir hier nicht
  • § 26b Schädigung des Umsatzsteueraufkommens- haben wir hier nicht
  • § 27b Umsatzsteuer-Nachschau- haben wir hier nicht

Es bleibt also als Einziges der § 15, den wir uns anzusehen haben. Der Bezug auf § 14 (4) lautet:

Der Unternehmer kann die folgenden Vorsteuerbeträge abziehen:
1.die gesetzlich geschuldete Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen,die von einem anderen Unternehmer für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer eine nach den §§ 14, 14a ausgestellte Rechnung besitzt

Bedeutet, wenn ich eine solche Rechnung nicht habe, kann ich keine Vorsteuer abziehen.

Aber es geht ja noch weiter:

4. die Steuer für Leistungen im Sinne des § 13b Absatz 1 und 2, die für sein Unternehmen ausgeführt worden sind.

Dies ist dein Fall: Die Vorsteuer nach § 13b wird abgezogen und mit einer Rechnung nach § 14 (4) habt ihr nichts, aber auch gar nichts am Hut. Dieses BINGO möge erläutern, worauf sich ihre Forderung an eiunen ausländischen Rechnungsteller, eine deutsche Bestimmung zu beachten, die völlig irrelevant ist, stützt.

1
OsunSeyi 
Fragesteller
 13.07.2016, 13:50
@EnnoWarMal

Vielen Dank für die ausfühliche Auskunft!

Wenn ich Dich richtig verstanden habe (ich bin kein Fachmann!) ist die Kernaussage:

Worauf soll sich die Forderung an einen ausländischen Rechnungsteller, eine deutsche Bestimmung zu beachten (die völlig irrelevant ist) stützen?

Nun will man ja das Geld, und sich nicht mit Bingo streiten.

Von anderer Seite wurde mir geraten, ich solle mir beim FA schriftlich bestätigen lassen, daß die vorgegebenen Rechnungen ertragssteuerlich abzugsfähig seien. Generell könne das jeder, der/die für Körperschaftssteuer zuständig ist.

Habe also beim FA angerufen, ich hätte Rechnungen aus Nigeria, ob sie mir schriftlich bestätigen können, daß diese Rechnungen auch vor dem FA Bestand haben.

Ich solle den die Rechnungen samt einer Frage als Brief schriftlich einsenden, sie würden das an den Zuständigen weiterleiten, und ich würde eine schriftliche Stellungnahme bekommen.

Seitens Bingo habe ich erklärt, die "Einigung" zwischen meinem StBer und der Stiftung, nämlich:

...wir würden in Nigeria behördlich nachträglich Steuernummern auf die Rechnungen setzen und abstempeln lassen,

..sei sachlich nicht angemessen, weil die Rechnungen nicht nach deutschem Recht formuliert sein müssen, und nach dem "reverse charge Verfahren" (also hier) besteuert werden - wofür also Steuernummern aus Nigeria.

Wie gesagt, ich bin kein Fachmann und tappe immer noch etwas im Dunkeln. Stimmt meine Darstellung oben so, und würdest Du diese Vorgehensweise (schriftliche Nachfrage beim FA) richtig heißen?

Mein Eindruck ist, daß Du in der Sache kompetent bist!

Immerhin geht es um rund 10000 €... die Frucht von drei Monaten Schulveranstaltungen mit allem drum und dran!

0
EnnoWarMal  13.07.2016, 14:28
@OsunSeyi

Kernsatz ist der hier:

Von anderer Seite wurde mir geraten, ich solle mir beim FA schriftlich bestätigen lassen, daß die vorgegebenen Rechnungen ertragssteuerlich abzugsfähig seien.

Wo hast du die Formanforderungen für eine Rechnung gefunden? Richtig, im Umsatzsteuergesetz. Stehen da Vorschriften zur Umsatzsteuer drin oder zur Ertragsteuer?

Was steht bei den Ertragsteuern zu Formanforderungen bei Rechnungen?

Nichts. Gar nichts. In § 4 (4) EStG, der auch für Körperschaften gilt, heißt es:

"Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind."

Mehr nicht. Da steht nicht nur nichts über Formanforderungen an eine Rechnung, da steht auch GAR NICHTS über Rechnungen überhaupt.

Genausowenig, wie ich ins Reparaturhandbuch des Motorrads gucke, wenn ich ein Auto repariere (sind ja beides Fahrzeuge), hat man ins UStG zu gucken, wenn es um Ertragsteuern geht.

Was für Experten hocken denn da rum?

Genau diese Auskunft kann dir das Finanzamt auch geben, dazu ist es befugt. Die freuen sich auch schon auf diesen Unsinn, weil sie ja sonst kaum was zu tun haben.

Wie gesagt, ich würde da die Fahrradnummer oder sowas auf den Beleg schreiben und das Ganze wieder vorlegen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass BINGO in seinen Statuten eine Norm hat, in der geschrieben steht "Wir zahlen nur, wenn die Rechnungen nach einer bestimmten deutschen Vorschrift ausgestellt sind." In diesem Falle würde man diese Norm kennen und Geschäfte mit Ausland, in denen nicht die deutschen Gesetze gelten, vermeiden.

Ist dieses BINGO eine staatliche Organisation? Werden die Erstattungen mit Bescheid festgesetzt? Dann sind sie auch einspruchsfähig.

1
OsunSeyi 
Fragesteller
 13.07.2016, 14:50
@EnnoWarMal

Nein, Bingo ist keine stattliche Organisation.

Ich will mich nicht mit denen anlegen und Rechte erstreiten. Die wollen nur eine Sicherheit, daß die Rechnungen vom FA akzeptiert werden. Sie haben das Recht, alles mögliche zu fordern, und ich fühle mich gut beraten, denen zu erklären, wie diese Rechnungen zu verstehen sind. "Reverse Charge" steht beispielsweise nicht drauf, kann ich aber nachtragen (?!).

Da, wie gesagt, die Rechnungen nach bestem Gewissen von mir selber geschrieben sind und in Nigeria nur unterzeichnet, einer der Unterzeichnenden mitterweile aber verstorben ist und die Beantragung von Steuernummern ab 400€ aufwärts kostet, wäre es mir lieb, wenn sie die Rechnungen einfach akzeptieren können.

(Würde jetzt gerne zur Ansicht eine anfügen...)

Wenn es für Bingo hilfreich ist, die Richtigkeit der Rechnungen nachzuvollziehen, wenn eine Bestätigung vom FA oder sonstwo vorliegt, würde ich die gerne beibringen, um das Ganze endlich zu einem Abschluss zu bringen.

Wie gesagt, ist der Tenor:

"Wir akzeptieren die Rechnungen so nicht, weil wir Formfehler vermuten. Also bring bitte eine Bestätigung vom FA, daß das so ok ist!"

0
EnnoWarMal  13.07.2016, 17:04
@OsunSeyi

Wir drehen uns im Kreise.

Habt ihr keinen Steuerberater, der euch das mal eben bestätigen kann?

1
OsunSeyi 
Fragesteller
 13.07.2016, 21:35
@EnnoWarMal

Ja, anscheinend.

Was der Steuerberater dazu gesagt hat, s.o.


Ich habe beim Finanzamt nachgefragt, sie mögen mir bitte eine schriftliche Bestätigung für die Bingostiftung ausfertigen.

Das Finanzamt hat mir dazu telefonisch die Auskunft gegeben, ich solle das Ersuchen nebst beifügen der Rechnungen schriftlich einreichen.


• Wie soll ich das Ersuchen am besten formulieren?

• welche Angaben / Erleuterungen sind (nicht) angebracht?
Der schlimmste Fall wäre, daß das Finanzamt die Rechnungen nicht akzeptiert, also auch die Bingostiftung nicht. Dann wären die Fördergelder futsch!


• Soll ich den Vermerk "Reverse Charge" vor der Vorlage beim Finanzamt hinzufügen?

• Wieweit spielt es eine Rolle, daß die Rechnungen ganz offenbar hier in Deutschland formuliert wurden?

• Kann/sollte ich die deutsche Vereinssteuernummer nachtragen?

• Ist es überhaupt erlaubt, etwas auf einer bereits unterschriebenen Rechnung nachzutragen?

0
EnnoWarMal  14.07.2016, 09:19
@OsunSeyi

Der schlimmste Fall wäre, daß das Finanzamt die Rechnungen nicht akzeptiert,

Da, wie weiter oben beschrieben, das Vorliegen einer Rechnung hier überhaupt keine Voraussetzung für den Betriebsausgabenabzug ist, kann dieser Fall nicht eintreten.

Damit lösen sich auch deine übrigen Bedenken in Luft auf udn du kannst auf die Zettel schreiben, was du willst. Die Rechtsfolgen ändern sich dadurch ja nicht.

1
OsunSeyi 
Fragesteller
 01.08.2016, 11:08
@EnnoWarMal

Vielen Dank für die ausführlich Auskunft.

Habe nun einen neuen Steuerberater, der all dies bestätigt hat.

Es sei prinzipiell auch möglich, statt der Rechnungen auch Gutschriften zu verwenden.

Grundsätzlich hat das Finanzamt mit den Rechnungen nichts am Hut, darum sei auch keine Auskunft zu erwarten.

Ob der Nachweis einer rechtmässigen Vereins-Mittelverwendung gegenüber dem F.A. überhaupt einer Rechnung bedarf (oder zB ein Nachweis der erbrachten Leisungen und vereinbarten Honorare genügt), ist mir nicht bekannt..

1