Erstattung zuviel gezahlte Umsatzsteuer
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe 2013 eine Betriebsprügung gehabt, in der Festgestellt worden ist, dass ich für die Jahre 2008, 2009 und 2010 zuviel Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt habe. Kann ich mit einer Erstattung der Beträge rechnen oder kann das Finanzamt diese Einbehalten? Gleichzeitig wurde festgestellt, dass ich Einkommensteuer nachzahlen muss und dieses wurde umgehend veranlasst. Eine Erstattung der zuviel gezahlten Umsatzsteuer ist nicht erfogt. Ist dieses verjährt?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
1 Antwort
Ja so ist halt das FA. Über die jährliche Umsatzsteuererklärung haben sie diese anerkannt, unabhängig davon ob korrekt gelaufen oder nicht. Jeder darf mehr Steuern zahlen als er muss. Diese zu viel gezahlten Steuern kann man freilich dann nicht zurückfordern. Die Widerspruch-Einspruch Fisten sind einzuhalten.
Tut mir leid, ich muss diesen Unsinn kommentieren. Im hier vorliegenden Fall einer Betreibsprüfung wurden gleichzeitig Erstattungsansprüche und Nachzahlungen festgestellt. Natürlich erfolgt eine Verrechnung. Mit den angesprochenen Fristen hat das garnichts zu tun. Es bestand nämlich Vorbehalt der Nachprüfung.