Erstattung zuviel gezahlte Umsatzsteuer

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Ja so ist halt das FA. Über die jährliche Umsatzsteuererklärung haben sie diese anerkannt, unabhängig davon ob korrekt gelaufen oder nicht. Jeder darf mehr Steuern zahlen als er muss. Diese zu viel gezahlten Steuern kann man freilich dann nicht zurückfordern. Die Widerspruch-Einspruch Fisten sind einzuhalten.

Tut mir leid, ich muss diesen Unsinn kommentieren. Im hier vorliegenden Fall einer Betreibsprüfung wurden gleichzeitig Erstattungsansprüche und Nachzahlungen festgestellt. Natürlich erfolgt eine Verrechnung. Mit den angesprochenen Fristen hat das garnichts zu tun. Es bestand nämlich Vorbehalt der Nachprüfung.

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