Müssen wir die Grundsteuererklärung abgeben?
Der Kaufvertrag für unser Grundstück ist aus dem letzten Jahr, da ist auch die Kaufpreiszahlung erfolgt. Im Grundbuch wurden wir aber erst am 7.2.22 eingetragen. Gelten wir am 1.1.22 als Eigentümer und müssen die Grundsteuererklärung abgeben?
2 Antworten
Wenn die Eintragung erst am 07.02.2022 erfolgte, könnt ihr am 01.01.2022 kein Eigentümer gem. Grundbuch gewesen sein.
Eigentümer ist man offiziell erst mit Eintragung im Grundbuch, somit müsste die Erklärung der Vorbesitzer abgeben. Oder wurdet ihr jetzt zur Abgabe aufgefordert?