Müssen sich alle Eigentümer an einer Neuinstallation einer Bewässerungsanlage für den Vorgarten beteiligen?

3 Antworten

Ob da zur Instandhaltung zählt oder nicht ist irrelevant. Die Eigentümergemeinschaft kannst auch Investitionen beschließen.

Wurde das denn auf einer Eigentümerversammlung beschlossen?

Kosten baulicher Maßnahmen tragen alle Eigentümer, solange es mit mindestens 2/3 Mehrheit beschlossen wurde und die Kosten nicht unverhältnismäßig sind

Wenn du der Meinung bist dass die Kosten unverhältnismäßig sind, kannst du gegen den Beschluss bzw gegen die sich daraus ergebende Kostenaufteilung klagen

  • Wenn der Vorgarten zum Gemeinschaftseigentum gehört und
  • in der Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen wurde, dass die Bewässerungsanlage neu installiert werden soll,

dann müssen sich auch alle Eigentümer daran beteiligen.

Wenn es sich bei den Vorgärten um Gemeinschatseigentum handelt:

Klar!