Müssen Mieter für Taubenplage zahlen?
In unserem Wohnblock stehen einige Wohnungen leer. Vor den Balkonen dieser Wohnungen hat die Wohnungsbaugesellschaft im letzten Jahr Netze anbringen lassen, damit sich wegen der vielen Tauben in der Gegend hier keine einnisten. Nun stehen diese Kosten bei uns anderen Mietern als Kosten für Ungezieferbekämpfung in der Nebenkostenabrechnung. Müssen wir hierfür zahlen?
2 Antworten
Die Kosten der Ungezieferbekämpfung und Gebäudereinigung gehören zur Betriebskostenverordnung. Wenn in deinem Mietvetrag darauf auch nur Bezug genommen wird, sind diese Kosten von dir als Nebenkosten zu tragen. Besehe also sicherheitshalber nochmals deinen Mietvertrag. Ich befürchte, die Wohnungsbaugesellschaft hat Recht!
Ob das umgelegt werden kann, ist sehr umstritten. Es hängt von der Regelmäßigkeit ab.Das bedeutet, dass, wenn die Netze dauerhaft dort bleiben, muss vermutlich auch mal nachgesehen werden, ob noch alles in Ordnung damit ist. Somit fallen u. Umständen auch Wartungskosten an. Ein netter Vermieter trägt die Kosten vielleicht alleine. Er kann aber auch umlegen.