Müssen Mieter für Taubenplage zahlen?

2 Antworten

Die Kosten der Ungezieferbekämpfung und Gebäudereinigung gehören zur Betriebskostenverordnung. Wenn in deinem Mietvetrag darauf auch nur Bezug genommen wird, sind diese Kosten von dir als Nebenkosten zu tragen. Besehe also sicherheitshalber nochmals deinen Mietvertrag. Ich befürchte, die Wohnungsbaugesellschaft hat Recht!

Ob das umgelegt werden kann, ist sehr umstritten. Es hängt von der Regelmäßigkeit ab.Das bedeutet, dass, wenn die Netze dauerhaft dort bleiben, muss vermutlich auch mal nachgesehen werden, ob noch alles in Ordnung damit ist. Somit fallen u. Umständen auch Wartungskosten an. Ein netter Vermieter trägt die Kosten vielleicht alleine. Er kann aber auch umlegen.