Spielt die Wohnungsgröße eine Rolle, wenn die Gebäudeversicherung auf auf Mieter umgelegt wird?

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Aus der Abrechnung muss hervorgehen, nach welchem Abrechnungsmaßstab abgerechnet wird.

Maßgeblich ist der vertraglich vereinbarte Verteilungsschlüssel (z.B. Wohnfläche, Personenzahl). Wurde im Mietvertrag kein Verteilerschlüssel vereinbart, legt das Gesetz nunmehr die Wohnfläche als Abrechnungsmaßstab fest.

Bei Versicherungen können abgerechnet werden:

Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden (Wohngebäudeversicherung), Glas-Versicherung,Gebäudehaftpflicht-Versicherung, Gewässerschutz-Versicherung (Öltank-Versicherung)

Der Vermieter hat in regelmäßigen Abständen zu überprüfen, ob er bestehende Verträge (z.B. mit der Versicherung, der Reinigungsfirma , der Aufzugsfirma) nicht durch Verträge mit günstigeren Konditionen ersetzen kann,

Hängt davon ab was es für eine Versicherung ist. Feuerversicherung z. B. geht nach dem Wert der Herstellung des Gebäudes - da wäre eine Aufteilung nach Wohnungsgröße sinnvoll. Bei anderen Versicherungen Sturmschaden etc. ist die Aufteilung schon schwierig. Aber das hängt im wesentlichen davon ab, was vereinbart wurde.