Balkon steht nicht im Mietvertrag: Hat man Meldepflicht und muss man Nachzahlungen fürchten?
Bei uns in der Wohnung wurde der Balkon nachträglich angebaut. Im Mietvertrag steht davon aber nichts. Müssen wir den Vermieter darauf aufmerksam machen? Müssen wir dann eventuell Miete nachzahlen?
2 Antworten
Nein, melden müsst ihr dieses sicherlich nicht. Wenn der Balkon nachträglich angebaut wurde, sollte dein Vermieter dieses schließlich wissen. I. d. R. kündigt sich nach dem Abschluss des Balkonanbaus eine Mieterhöhung an. Ist dieses nicht erfolgt, braucht ihr auch nicht zu handeln. Zukünftig kann dein Vermieter jedoch die Fläche des Balkons (zu max. 50%) auf eure bisherige Quadratmeterzahl hinzurechnen und ggf. eine Mieterhöhung aufgrund der Abweichung vom Mietspiegel verlangen. Eine Nachzahlung habt ihr jedoch nicht zu befürchten.
Acht8: Hat der Vermieter dir gegenüber den Balkonanbau angekündigt, wurde er behördlich als mängel- und auflagenfrei abgenommen, wurde er zur Nutzung durch dich als Mieter freigegeben, benutzt du ihn auch? Hat der Vermieter vor, deshalb eine Mietanhebung auszusprechen, wird er auch unaufgefordert auf dich zukommen.