Müssen beide Elternteile einverstanden sein mit Handy-Vertrag der minderjährigen Tochter?

2 Antworten

nein, für so einen Vertrag reicht die Zustimmung des Erzeihungsberechtigten bei dem das Kind lebt. Auch wenn die Eltern, obwohl getrennt lebend, das gemeinsam Sorgerecht haben.

Einziges Problem, sollte die Tochter mit der Zeitansage von Hongkong telefonieren udn 1.000,- Euro Rechnung machen, kann der, der nciht zugestimmt hat, die Verantwortung ablehnen.

Gesetzliche Vertreter des Kindes sind beide Elternteile. Wenn das Sorgerecht bei der Trennung nicht auf einen Elternteil übertragen ist, bleibt auch der andere sorgeberechtigt und damit gesetzlicher Vertreter. Für gewöhnlich genügt es aber, dass ein gesetzlicher Vertreter zustimmt, weil er damit auch den anderen vertritt und insoweit von ihm als bevollmächtigt angesehen wird.