Möglichkeiten eines Anonymen Impressums?

3 Antworten

Von Experte wfwbinder bestätigt

Man kann in der Tat einen Briefkasten mieten (auf Unternehmerdeutsch: virtual office). Kostenpunkt offenbar ab 4,99 Euro im Monat. Wenn dort mal Post eingeht, scannt der Anbieter es und man bekommt alles per eMail, oder man lässt es sich zuschicken. Hartnäckigen Fans wird dort sicher auch geholfen ;-)

(Kleiner Tipp, eine Adresse am anderen Ende der Republik :-)

Es scheint auch in Ordnung zu sein, diese Adresse dann bei den Behörden anzugeben, siehe folgendes Zitat eines Anbieters:

"Auch von Seiten der Behörden, z.B. Ordnungsamt, Gewerbeamt oder Finanzamt gibt es grundsätzlich keine Hindernisse, ein Virtual Office als Geschäftsadresse zu nutzen. Es ist lediglich zu beachten, dass immer das Finanzamt, an dem die Geschäfte tatsächlich geführt werden, für das Unternehmen zuständig ist. Mietet der Nutzer also für seine Firma ein Virtual Office in Trier, arbeitet jedoch tatsächlich aus seinem Home-Office in Berlin. So ist das Finanzamt in Berlin für sein Unternehmen zuständig. Dem steht jedoch nicht im Wege, dass die virtuelle Geschäftsadresse in Trier als Anschrift für die Firma genutzt wird.

Für Gewerbeanmeldung, Handelsregister-Eintragung sowie für den gesamten Außenauftritt (Visitenkarten, Impressum, Rechnungen, etc.) kann bedenkenlos eine virtuelle Geschäftsadresse genutzt werden. Im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie nach der Gewerbeanmeldung erhalten, ist daher als inländische Geschäftsanschrift die Adresse des Virtual Office anzugeben (die auch im Außenauftritt der Firma genutzt werden soll), als Ort der Geschäftsleitung jedoch die Wohnanschrift des Inhabers bzw. Unternehmers. Falsche Angaben sind hierbei unbedingt zu unterlassen! Das Finanzamt könnte – auch nach Erteilung der Steuernummer – jederzeit unangekündigt eine Prüfung der tatsächlich Umstände vornehmen. Werden die vorangegangenen Hinweise beachtet, ist es jedoch erlaubt und vollkommen legal, ein Virtual Office als inländische Geschäftsanschrift zu nutzen."

Woher ich das weiß:Recherche
Vesarth 
Fragesteller
 14.11.2020, 10:40

Hallo, Endschuldigt das ich erst so spät antworte. Dachte nicht das es so schnell geht :) Ja genau sowas hatte ich auch schon gesehen. Wusste nur nicht wie das rechtlich gehandhabt wird. Aber wenn sowas Rechtlich keinerlei Probleme geben würde, wäre das für unser Vorhaben Erstmal kurzfristig die interessanteste Lösung.

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Answer123  15.11.2020, 01:07

Entgegen der Aussagen der Anbieter werde reine Post-Scan-Adressen höchst fraglich. Siehe dazu auch das Urteil des OLG München vom 19.10.2017 – AZ 29 U 8/17.

Dass eine Postfachadresse keine Zustelladresse im Sinne des TMG ist, ist in den letzten 13 Jahren hinreichend oft gerichtlich festgestellt worden, weitere Belege diesbezüglich erspare ich mir daher an dieser Stelle. Dass die Rechtsauslegung bei rein virtuellen Postfächern großzügiger sein sollte, erschließt sich mir nicht. Zumindest ohne ausdrückliche und und umfassende Empfangsvollmacht des Postfachbetreibers wird das wohl kaum als ausreichend angesehen werden.

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wfwbinder hat die Möglichkeit ja schon genannt.

Im Bereich webcam ist es durchaus üblich, dass der Lebenspartner die Vermarktung übernimmt.

Blöd ist allerdings z.B. wenn man sich eine Gebrauchsmarke schützen lässt und dann halt der Ehemann mit der vollen Privatanschrift im Internet steht, bringt dem "Girl" viel.

Andererseits kann das Girl ja auch selbst einfach die Büroadresse nebst Büroservice anmieten; die schaffen relativ sauber, auf Wunsch auch mit Post-, Telefon und eMail Weiterleitung usw. usf.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dann gründe Du eine Agentur, miete Dir eine Büroadresse für ca. 42,- Euro und fertig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Vesarth 
Fragesteller
 14.11.2020, 10:42

Hallo, vielen Dank für diese schnelle Antwort und den Guten Denkanstoß. An sowas hatte ich noch garnicht gedacht gehabt. Ich werde mal auf Recherche gehen.

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