Mobile Fußpflege o.ä.

3 Antworten

Hallo, ich meine das ist ganz einfach ausverschämt ! Zwei Anfahrten voll zu berechnen, und dem Nachbarn die gleiche Leistung erbringen. Dies geht auch nur, wenn man über einen großen Kundenstamm verfügt. Man muss es sich schon leisten können, mit derartigen Forderungen, Kunden für die Zukunft zu vergraulen. Dann kannst du dir auch einen anderen Fußpfleger suchen, wenn dir dieses Zusammenpacken der Anfahrt, letztlich keine Kostenersparnis bringt. K.

FREDL2  19.02.2013, 19:47

@Gänseliesel: ausverschämt ;-)

An meiner home base heisst das "ausg`schamt". Hast Du heimliche altbairisch-Kenntnisse?

Vorsorglich für EB: http://de.wikipedia.org/wiki/Altbairisch

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Gaenseliesel  19.02.2013, 22:11
@FREDL2

... lach !!! ....... wusste im Moment gar nicht, "was meint er, was ist jetzt falsch geschrieben ?" Ist bei uns in Meck,-Pomm. eine ganz legitime Bewertung für derartige Ungereimtheiten ! Habe sogleich Google bemüht und mich bestätigt gefühlt : http://www.duden.de/rechtschreibung/ausverschaemt : ist also korrekt formuliert und ein Synonym für : ausfallend, dreist, faustdick, frech, gemein, impertinent, kühn, rotzfrech, schamlos, unverfroren, unverschämt ! Lach.... ! Alles klar !!! Gruß K.

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Dass ein Finanzamt vorschreibt, dass Fahrtkosten bei dem Erbringen einer Dienstleistung berechnet werden müssen ist ein Märchen.

Ich kann hier nur logische Annahmen treffen:

Grundsätzlich entstehen Reisekosten nur, wenn diese auch tatsächlich entstanden sind. Die Anfahrt von der eigenen Betriebsstätte bis zum Kunden sind klar als Reisekosten zu werten und sollten von der Fußpflegerin berücksichtigt werden. Da von dem Kunden A bis zum Kunden B jedoch keine weitere Anfahrt mehr notwendig ist, können hier auch keine weiteren Reisekosten entstanden sein.

Ob die Anfahrtskosten nun zwei Mal fällig sind, steht evtl. auf einem anderen Papier. Grundsätzlich würde ich mich hier darauf berufen, was vorher besprochen worden ist. Falls dies nicht der Fall gewesen ist, würde ich herausfinden wollen, ob die Anfahrtskosten pauschal oder genau abgerechnet werden von der Fußpflegerin. Falls Ihr die Rechnungen getrennt bezahlt, vermute ich, dass die Anfahrtskosten pauschal berechnet werden können.

Ansonsten sind dies zwei unterschiedliche Themen.