Ehegattensplitting, Ehefrau Studentin, keine eigenes Einkommen?

1 Antwort

  1. Ihr gebt doch bestimmt gemeinsam die Einkommensteuererklärung ab. also Einkommensteuererklärung.
  2. Warum nicht. diesen Zusammenhang verstehe ich nicht. Warum sollst Du keine Erklärung abgeben können, wenn Du seit einigen Jahren keine abgegeben hast?
  3. Wo steht das? Zweite Ausbildung ist zweite Ausbildung.
  4. Entfällt, siehe 3.
  5. Welche Art von Einkünften hat denn der Ehegatte, der nicht studiert? Eventuell ist ja die Vorsorgepauschale höher
  6. Nimm doch einfach den Einkommensteuerrechner:

https://www.bmf-steuerrechner.de/

Davon abgesehen, die Einkünfte jedes Ehegatten in jeder Einkunftsart werden einzeln ermittelt. Beispiel 5.000,- Gehalt in beliebig vieln Monaten - Arbeitnehmerpauschlae 1.000,- Euro (oder höhere Nachgewiesene Werbungskosten) = Einkünfte aus nichtselbst. Arbeit.

Die gleiche Berechnung für den anderen. Durch Studium ggf. ein Verlust.

Wenn die Einkünfte des einen nicht so hoch sind, das das zuversteuernde Einkommen über dem Grundfreibetrag von 9.000,- liegt, kann man Einzelveranlagungs wählen und den Verlust des anderen auf das nächste Jahr vortragen.

Das beste wird sein, Ihr macht es über www.elster.de, dann könnte Ihr alle Modellrechnungen machen.