Mit Beschluss Auto fahrt möglich oder nicht ?
Guten Abend,
mir wurde der Führerschein vorläufig entzogen, doch habe nach 2 Wochen ein Brief vom Amtsgericht erhalten ,,Der Antrag auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis und Beschlagnahme des Führerscheins des Beschuldigten wird zurückgewiesen‘‘. Die Sekretärin meines Anwaltes meinte zu mir ich dürfte mit dem Beschluss weiter Auto fahren, bis mein Führerschein wieder da ist.
Stimmt das darf man fahren mir kommt es aber nicht so vor.
Danke
1 Antwort
Kein §111a-Beschluss, also keine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis. Vermutlich BtM-Fahrt, aber die Werte waren zu niedrig für einen gerichtlichen Entzug der Fahrerlaubnis. Das ist aber kein Freifahrtschein für immer, denn als nächstes kommt die Behörde auf dich zu zwecks MPU. Es gibt nämlich auch noch einen behördlichen Entzug der Fahrerlaubnis, wenn die Kraftfahreignung nicht gegeben ist.
Edit: ja, in der Zwischenzeit behältst du die Fahrerlaubnis, sprich das Recht, zu fahren
hallo war kein BTM sondern illegales Straßenrennen, was nicht stimmt Dashcam aufnahmen wurden berücksichtigt. Meine Frage ist ob ich jetzt schon Auto fahren darf. Bevor ich meinen Führerschein zurück bekomme ? Mit freundlichen Grüßen