Miete in zwei Teilbeträgen?

4 Antworten

Solange die gesamte Miete nachweisbar bis zum 3 Werktag des Monats angewiesen ist. Ist alles OK. Nur wenn du vor hast einen Teilbetrag nach dem 03. Werktag anzuweisen gibt es Probleme. Regelmässiges zu spät zahlen der Miete muss der VM nicht hinnehmen und rechtfertigt eine Fristgerechte Kündigung.

Eine Mieterhöhung muss 3 Monate vorher schriftlich angekündigt werden und es muss ein Grund angegeben werden z.b. Vergleichsmieten oder Mietspiegen. Die neue Miete darf nicht über dem Mietspiegel liegen, Eine Mieterhöhung darf höchstens 20% über 3 Jahre betragen, die Mieterhöhung darf frühestens alle 12 Monate mit 3 Monaten Vorankündigung erfolgen.

Die Nebenkosten dürfen einmal Jährlich mit der Abrechnung angepasst werden und sind keine Mieterhöhung im eigentlichen Sinn.

Ergo Mieterhöging prüfen, ob alles rechtens ist.

Vollkommen egal, solange die vollständige Miete rechtzeitig eingeht.

Das ist völlig egal, der Betrag muss stimmen. Ich habe auch schon zweimal im selben Monat überwiesen, z. B. wenn ich Nachzahlung hatte.

Sowas von Latte, Hauptsache Du zahlst!