Midijob durch Zusammenveranlagerung doch besteuert?

1 Antwort

Die Midijobgrenze wirkt sich nur auf den Prozentsatz der Sozialabgaben aus. Nicht auf die Steuer.

Durch die gewählten Steuerklassen sind auch keine bösen Überraschungen zu erwarten (anders als bei III -V).

Eine Nachzahlung sollte sich nur für die freiberuflichen Einkünfte ergeben. Hierfür wäre natürlich der Grenzsteuersatz schon etwas höher, wenn das zvE des Lohnes beider höher liegt.