Meiner Frau wurde überraschend der Arbeitsplatz gekündigt? Kann ich die Steuerklasse wechseln nachdem ihr Arbeitslosengeld berechnet wurde?
Meine Frau und ich sind beide in Steuerklasse 4. Jetzt hat sie überraschend ihre Stelle verloren bzw. wurde zum Ende Juli 2017 bei vollen Bezügen frei gestellt. Nachdem sie dann ja ab 01.August Arbeitslosengeld (berechnet aus Ihrem letzten Netto der Steuerklasse 4) bezieht, würde es für mich Sinn machen ab diesem Zeitpunkt in die Steuerklasse 3 zu wechseln. Ist das problemlos möglich oder könnte hier das Arbeitsamt nicht mitspielen?
1 Antwort
Sprich mit dem AA darüber.
Es kann sein , daß eine Genehmigung des Arbeitsamtes zum Wechsel der Steuerklasse erteilt werden muß.
Kommt die Arbeitslosigkeit hingegen überraschend, entsteht ein Problem: Jeder derartige Wechsel ist dann, wenn man staatliche Leistungen bezieht, nur dann möglich, wenn er von der Arbeitsagentur bzw. der zuständigen Institution genehmigt wird.
http://www.steuerklassen.com/lohnsteuerklassen/arbeitslos/
Gruß Z... .