Hallo, wie vermeide ich hohe Steuernachzahlungen bei Erhalt von Witwenpension und Erwerbsminderungsrente?

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 wie vermeide ich hohe Steuernachzahlungen bei Erhalt von Witwenpension und Erwerbsminderungsrente?

Durch die Zahlung von ausreichenden Vorauszahlungen.

Geschickter wäre es jedoch die vermutlich Steuerschuld zu berechnen, und die zu erwartende Nachzahlung auf einem eigenen Konto anzusparen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Danke, dass würde ich gerne machen, allerdings ist es sehr schwierig für mich. Ich erhalte Witwenpension i. H. von knapp 1000€ die offiziell unter Steuerklasse 1 läuft, ich aber keine Steuern zahlen muss, da die KV noch abgerechnet wird.

Jetzt erhalte ich die Erwerbsminderungsrente i. H. von knapp 800€, die erst durch die Steuererklärung mit Steuern belegt wird. Für beide Versorungsbezüge zahle ich 297€ an KV.

Außerdem wurde die Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 1.2.16 gewährt. Zahlungen sind aber noch nicht geflossen

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@sunni123

12.000,- Jahresbrutto abzüglich AN-Pauschale 1.000,-, sind nur noch 11.000,-, davon ab der Versorgungsfreibetrag mit Zuschlag, aber dafür müsste man das erste Jahr der Witwenension kennen. Mindestens aber in deinem Fall etwa 2.200,-, sind 8.800,- Euro.

12 Renten a 800,- = 9.600,- davon steuerpflichtig bei Rentenbeginn in 2016 8.295,-. Somit Gesamtbetrag der Einkünfte ca. 17.100,-.

3.600,- Krankenversicherung sind abzugsfähig, so kommen wir auf ca. 13.500,- zu versteuerndes Einkommen.

Sind ca. 900,- Euro Steuer, oder 75,- Euro pro Monat anzusparen. 

Für dieses Jahr etwas mehr, wegen der zu erwartenden Nachzahlung.

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@wfwbinder

Ergänzung, wegen der GdB sind es nochmal 20,- Euro weniger pro Monat.

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@wfwbinder

Danke, diese Mitteilung habe ich erst jetzt gesehen...sorry...ich habe einen Einkommensteuerrechner gefunden und lt. diesem müsste ich knapp 3000€ Steuern zahlen. Im ersten Jahr der Witwenpension habe ich das Sterbegeld i. H. von knapp 6000€ erhalten und dann 949€ monatlich (8 Monate)....aber wie kommst Du auf 12.000,-- Jahresbrutto? Wenn ich beide Renten zusammen rechne, komme ich auf über 20.000,-- pro Jahr

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@sunni123

1. Die Pension sind Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis. Die werden mit dem Bruttobetrag abzüglich der von mir genannten Freibeträge (siehe meinen Kommentar) angesetzt.

2. Die Rente hat einen nicht zu versteuernden Anteil von 28 %, woraus sich ein Freibetrag von 2.688,- errechnet, der dann immer gleich bliebt.

3. es gibt eben weitere Freibeträge zu berücksichtigen, die in den unterschiedlichen Rechnern nicht enthalten sind.

4. Da in den unterschiedlichen Einkunftarten die Einkünfte unterschiedlich zu berechnen sind (Pension ist § 19 EStG, die Rente gem. § 22 EStG) müssen die Einkünfte erst einzeln berechnet werden und werden dann zusammen gezählt.

Wegen der NAchzahlung würde ich an Deiner Stelle für das erste Jahr einen Steuerberater aufsuchen und dann in den Folgejahren die Sache allein machen.

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Hallo,

am besten die Höhe der Einkommensteuer überschlagen. Dann prüfen, ob zukünftig eine Vorauszahlung festgelegt werden wird (mehr als 400 Euro jährliche Steuer).

http://www.finanztip.de/einkommensteuer-vorauszahlung/

Wenn die Steuer mehr als 400 Euro betragen wird, kann man die Festsetzung der Vorauszahlung auch selbst beantragen.

Dann erfolgen grds. keine Nachzahlungen (oder nur geringe).

Gruß

RHW

das ist leider nicht so einfach

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