Meine Frau und ich haben ein Haus gekauft. Ich stehe alleine im Grundbuch. Was erben Stiefkinder im Todesfall?

3 Antworten

Wenn Deine Frau und Du dieses Haus gekauft haben, solltet Ihr als Nächstes Deine Frau zu entsprechendem Anteil ins Grundbuch eintragen lassen.

Na was denn nun?

Entweder:

Meine Frau und ich haben ein Haus gekauft.

oder:

Ich stehe alleine im Grundbuch.

Eigentümer des Hauses bist Du.

Wenn Du vor Deiner Ehefrau stirbst, erben Deine Kinder und Deine Ehefreau 1/2 zu 1/2. Hast Du keine Kinder Deine Ehefrau 3/4 und Deine Eltern 1/4 (§§ 1371, 1931, 1924 BGB). Die Stiefkinder sind nicht mit Dir verwandt udn bekommen etwas, wenn dann später Deine dann Witwe stirbst.

Stirbt Deine Ehefrau vor Dir, erben die Stiefkinder von Deinem Vermögen gar nichts.

Angenommen DU bedenkst die Stiefkinder im Testament, werden sie in der Erbschaftsteuer behandelt wie leibliche Kinder.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
harry0903 
Fragesteller
 12.02.2024, 09:56

Vielen Dank für die Antwort. Ich bin wegen dem Thema Zugewinnausgleich nur etwas verunsichert, weil das Haus ja während der Ehe erworben wurde.

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wfwbinder  12.02.2024, 10:41
@harry0903

Der Zugewinnausgleich hat beim Erben über § 1371 BGB das "Vorabviertel" bei der Arbschaft gegenüber Kindern, oder Eltern Bedeutung.

Mit Stiefkindern hat es nichts zu tun.

Nur im Falle einer Scheidung wäre der Zugewinnausgleich wichtig.

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"Vielen Dank für die Antwort. Ich bin wegen dem Thema Zugewinnausgleich nur etwas verunsichert, weil das Haus ja während der Ehe erworben wurde."

Was Blödsinn ist!

Der Zugewinnausgleich ändert NULL an der gesetzlichen Erbfolge!

Sofern Du die Stiefkinder nicht adoptiert hast, erben die von dir nichts, wenn Du vor Deiner Frau verstirbst!