Haus mit Eltern gemeinsam kaufen oder erben

3 Antworten

Somit fällt eine Erbschaftsteuer an, nach Wert des Hauses 11%.

Das versteht niemand. Du mußt mal erklären, was die Verwendung des Hauses mit der Erbschaftsteuer zu tun hat.

Na dann schau mal in den § 13 (1) 4c) ErbStG.

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Sorry, dass ich mich missverständlich ausgedrückt habe. Nach meinen Informationen muss man keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn man nach Tod der Eltern über 10 Jahre in das geerbte Haus zieht (mit Nutzung als Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz ist nicht möglich). Ist der Einzug nicht möglich, hat man wohl Pech und muss die Steuer bezahlen. Quelle: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erbschaftssteuer-grundbesitz.htm

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@micha29

muss man keine Erbschaftsteuer zahlen, wenn man

Richtig, das steht in der von mir zitierten Norm.

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micha:

Du erwähnst in deiner Frage den "dritten Kreditnehmer", demnach wird der Kaufpreis ganz oder teilweise fremdfinanziert.

Je nach der Höhe der Beleihung und der Bonität der Beteiligten könnte der Finanzier sowohl die gesamtschuldnerische Haftung verlangen und/oder, wie ich in diesem Forum vor kurzem las, auch den Erwerb eines Miteigentumsanteils zur Auflagemachen.

Empfehlung: V o r dem Erwerb die Bank fragen.

Deutsches Erbrecht:

Deine Eltern planen einen Hauskauf und nach dem Ableben beider Elternteile bist Du der Alleinerbe.

Wenn Deine Eltern gemeinsam Eigentümer des Hauses werden und kein Testament auf Gegenseitigkeit machen, dann hast Du beim Versterben des ersten Elternteils einen Freibetrag von 400 000,- € und nochmals den gleichen Freibetrag, wenn der zweite Elternteil verstirbt. Wid das Haus so teuer, dass diese Freibeträge überschritten werden?

Zudem mußt Du ja nicht in dieses Haus einziehen, Du kannst es ja auch vermieten. Es gilt in diesem Fall nur die 10-Jahresfrist seit der Anschaffung, damit keine Steuern bei der Veräusserung anfallen.

Wozu also dieser Firlefanz mit der Grundbucheintragung?

Es gilt in diesem Fall nur die 10-Jahresfrist seit der Anschaffung,

Offensichtlich ist es für manche Leute eine nicht zu bewältigende Hürde, die Einkommensteuer von der Erbschaftsteuer zu unterscheiden.

Ich hab dasselbe Problem an anderer Stelle: Ich kann einen Toyota nicht von einem Hyundai unterscheiden.

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@EnnoBecker

Ich kann einen Toyota nicht von einem Hyundai unterscheiden.

...und zehn Jahre nach der Anschaffung ohnehin nicht mehr.

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Es gilt in diesem Fall nur die 10-Jahresfrist seit der Anschaffung, damit keine Steuern bei der Veräusserung anfallen.

Kann das noch jemand bestätigen bitte?

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@micha29

Kann das noch jemand bestätigen bitte?

Das kann so stimmen. Aber was hat das mit der Frage zu tun? Die Frage lautete:

Gibt es eine Möglichkeit diese Erbschaftsteuer zu umgehen?

Da erzählst du was von Einkommensteuer.

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