Mein Vater steht unter meiner Vertretung Gerneralvollmacht - kann ich ein Haus Finanzieren?
Hallo Liebe Mitglieder,
Mein Vater hat mich zum Generalbevollmächtigten gemacht, wäre es möglich eine Liegenschaft auf Kredit zu kaufen zu zweit - Sodass ich eine Liegenschaft auf Kredit Kaufe mit ihm als Mitkreditnehmer?
Ist das möglich, sodass ich zur Bank gehe und für mich unterschreibe und mit Vorlage der Generalvollmacht für ihn unterschreibe und wir somit ein gemeinsames Haus kaufen.
Bitte um Infos wäre sehr hilfreich für meinen Vater und mich.
Generalvollmacht wurde notariell Beglaubigt
Land: AT
2 Antworten
Ist dein Vater denn geschäftsunfähig geworden und daher willst du die Generalvollmacht nutzen?
weil dann dauert sowas natürlich.
Aber ich sage dir gleich, Banken haben in der Regel kein Interesse daran Kredite zu vergeben, wenn die Person nicht mehr geschäftsfähig ist. Auch nicht wenn das Gericht zustimmt. Einfach wegen der Risiken.
das Einkommen ist egal. Es sind Risiken für die Banken vorhanden. Andere Idee wäre: Du nimmst den Kredit allein auf.
Das Risiko, dass er ins Heim muss oder ähnliches… ist halt vorhanden. Wenn er schon eingeschränkt geschäftsfähig ist, will keine Bank so ein Risiko eingehen. Da verzichtet man lieber auf das Geschäft.
Nicht ohne Gerichtlichen Beistand.
Selbst wenn du eine Generalvollmacht hast, für Immobiliengeschäfte braucht dein Geschäftsunfähiger Vater einen gerichtlichen Beistand, der das alles nochmal beurteit.
Auch bei vorhanden sein einer Notariellen Beglaubigung bei der Generalvollmacht
Ja, das ist ein Sicherheitsnetz für den Geschäftsunfähigen, damit der Geschäftszunfähige vor Abzockern geschützt ist.
Du nimmst auf den Namen des Vaters Kredite auf, kannst anschliessend nicht Zahlen und wälzt alles auf deinen Vater ab, der dann verarmt und Schuldenbelastet ist. Greifst die Immobilie über eine Schenkung ab, Räumst vorher noch seine Wertsachen aus der Wohnung deines Vaters und schlägst das Erbe aus. Was solls, nicht dein Problem, in den Kreditverträgen steht ja der Name deines Vaters und nicht deiner.
Ich will dir nichts unterstellen, aber wie gesagt genau deswegen braucht dein Vater eine 3. Person zur Unterstützung.
Okay - wie läuft das dann genau ab, entscheidet das Gericht die Dritte Person die Unterstützt?
Nein er ist grundsätzlich nicht komplett Geschäftsunfähig - Stimmen Banken auch nicht zu wenn genug Einkommen vorliegt z.B. bei reiner Netto Pension von über 2000€ mtl.