Gemeinsamer Kredit, Vater mit seinem Haus gebürgt, was passiert bei einer Scheidung?

2 Antworten

Seid ihr beide, du und dein Gatte Kreditnehmer, dann habt ihr auch beide den Kredit zu bedienen. Die Bank wird sich im Zweifelsfall an denjenigen halten, der leistungsfähig ist. Ist es keiner von euch, wird der Bürge zur Tilgung herangezogen. Daran ändert eine Scheidung nichts. Die Lösung bedeutet bezahlen. Falls es noch Informationen gibt, die wir wissen sollten, dann bitte mitteilen.

Hallo Beate,

bei einer Ehe seid ihr grds. im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass eure Gewinne und Verluste hälftig geteilt werden, sodass beide am Ende mit dem finanziell Gleichem aus der Ehe rausgehen.

In eurem Fall ist es wohl so, dass ihr Schuldner eines Kredits seid. Dies bedeutet zunächst, dass ihr den Kredit beide zurückzahlen müsst. Die Gläubiger dieses Kredits werden immer zuerst auf dich bzw. deinen Mann zukommen, bevor sie sich an deinen Vater und sein Haus wenden. Daher seid ihr beide gleichsam angehalten, den Kredit zurückzuzahlen. Wenn du die Bürgschaft lösen möchtest, musst du das mit dem Kreditgeber klären, denn der muss zustimmen. Dies wird dir wohl nur möglich sein, wenn du dem Kreditgeber andere Sicherheiten anbieten kannst.

Kurz: Durch die Scheidung passiert ersteinmal nichts, allerdings kann dein Vater bei Ausfall deines Mannes herangezogen werden. Dies geht allerdings nur dann, wenn dein Mann wirklich nichts zahlen kann.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung