Rechnungsstellung als Privatperson mit geringem Verdienst?
Ich habe einen Vollzeitjob und dazu noch einen Nebenjob (Transkription). Für die Transkriptionsdienstleistung muss ich meinen Arbeitgeberfirmen eine Rechnung schreiben. Da ich Privatperson bin und kein Gewerbe angemeldet habe, gebe ich daher die Beträge auf meinen Rechnungen ohne Umsatzsteuer an („Gemäß § 19 Abs. 1 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“) Die Rechnungen belaufen sich auf maximal 150 Euro und insgesamt verdiene ich damit maximal 100-200 Euro im Monat. Mein Arbeitgeber hat eine Plattform, auf der man eben seine Kontoinformationen eingibt und dort gibt es auch Eingabefelder, für seine Steuernummer und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Jetzt die Frage, um es steuerlich korrekt anzugehen: Muss ich die beiden Nummern dort angeben oder darf ich sie auch weglassen? Muss eine der beiden Nummern auf meiner Rechnung erscheinen? Habe mal gelesen, dass man die Steuernummer erst angeben muss, wenn man pro Rechnung auf über 150 Euro kommt. Der AG-Betrieb ist übrigens ein niederländisches Unternehmen, vielleicht auch nicht unwichtig. Gibt es sonstige Betragsgrenzen, die ich bei meinem Verdienst und in der Rechnungstellung beachten sollte, um es für mich möglichst unkompliziert zu halten? Und muss ich mein geringes Nebeneinkommen zwingend in meiner Steuererklärung angeben oder nicht?
1 Antwort
1. Transkribieren ist kein Gewerbe, sondern freier Beruf. Muss aber als solcher beim Finanzamt gemeldet werden.
2. Da die Kunden/Auftraggeber Unternehmer sind, wäre es besser mit Umsatzsteuer zu arbeiten (Regelbesteuerung, kein Kleinunternehmer.
3. Die Größenordnung von 150,- Euro bezieht sich nur Auf den Ausweis der Umsatzsteuer. bis 150,-reicht die Angabe 19 % Umsatzsteuer enthalten, danach muss der Betrag ausgewiesen werden.
Gehen tut das, aber es ist unvorteilhaft.
Wenn Du mit Umsatzsteuer arbeitest, ist es bares Geld für Dich.
Für die Plattform, die ja anscheinend Dein Auftraggeber ist und an deren Kunden weiter berechnet, ist es egal, ob Du denen 100,- euro berechnest, oder 119,- inkl. 19 % Umsatzsteuer.
Aber wenn Du mit Umsatzsteuer arbeitest, kannst Du aus Deinen Kosten, oder Investitionen selbst Vorsteuer abziehen.
Also das neue Notebook was 1.190,- kostet, wird für Dich durch den Vorsteuerabzug 190,- Euro billiger, weil Du die beim Finanzamt abziehen kannst.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Das heißt, Umsatzsteuer ausweisen ist grundsätzlich "besser". Aber richtig falsch mache ich es auch nicht, wenn ich sie weglasse und mit § 19 Abs. 1 UStG begründe, dann auf meinen gestellten Rechnungen unter 150 Euro bleibe und weder Steuernummer noch Umsatzsteuer-ID angebe? Oder kann man das so auch nicht sagen?