Kann man Rechnungen bei einmaliger Tätigkeit und Rechnungsbetrag von unter 400 Euro OHNE Steuernummer schreiben?
Kann man Rechnungen bei einmaliger Tätigkeit und Rechnungsbetrag von unter 400 Euro OHNE Steuernummer schreiben? Stichwort Kleinbetragsrechnungen ?
Falls ja, worauf muss geachtet werden hierbei?
Es handelt sich um eine ausgeübte Tätigkeit.
2 Antworten
Die Steuernummer ist in Deutschland eine Pflichtangabe auf jeder Rechnung. Die Kleinbetragsregelung gilt nur bis 250 €. Alles darüber erfordert die Steuernummer.
Als Kleinbetragsrechnung zählen Rechnungen über geringfügige Beträge bis einschließlich 250 Euro. Hier müssen Sie keine Steuernummer ausweisen. Die Umsatzsteuer ist in diesem Betrag bereits enthalten. Dazu zählen Rechnungsinhalte wie zum Beispiel Bahntickets, Tank- oder Kassenbelege.
Pflichtangaben einer Kleinbetragsrechnung
Bei Rechnungen über kleine Beträge sind die formalen umsatzsteuerlichen Vorschriften gelockert. Dementsprechend müssen Sie bei einer Kleinbetragsrechnung weniger Angaben machen als bei einer herkömmlichen Rechnung:
Name und Anschrift des Rechnungsstellers
Name des Leistungsempfängers
Rechnungsdatum
Ihre Leistungsbezeichnung
Entgelt, Steuerbetrag, Steuersatz und eventuelle Hinweise auf eine Steuerbefreiung
Die Steuernummer gehört hierbei nicht zu den Pflichtangaben.
Das ist zwar alles richtig, was MonavdH schreibt, aber man kann auch mal auf die Konsequenz schauen: die Regelung kommt aus dem Umsatzsteuergesetz. Ohne Angabe der Steuernummer gibt es beim Kunden keinen Vorsteuerabzug. Den gibt es hier aber wohl sowieso nicht - da @Kebax bei einem einmaligen Umsatz in dieser Höhe Kleinunternehmer/in sein dürfte.
Die Frage ist also, ob der Kunde auf eine Steuernummer besteht, bevor er die Rechnung bezahlt.