Maurer mit kaputtem Rücken - zählt das als berufsbedingte Krankheit? Bekommt er Unfallrente?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Unfallrente zahlt die Berufsgenossenschaft, wenn es sich um einen Wegeunfall oder Arbeitsunfall handelt. Auch bei berufsbedingten Krankheiten kann die Versicherung zahlen, aber sie muß von der BG anerkannt sein. Einen Antrag kannst Du auf jeden Fall stellen.

Eine Unfallrente gibt es, wenn es auf einen Unfall zurück geht.

Hier ist es ggf. eine berufsbedingte Krankheit. Also ein langsam, durch die harte Arbeit geschädigter Rücken gilt nicht als Arbeitsunfall.

Das wäre, wenn der Rücken geschädigt ist, weil der Betreffende vom Gerüst gefallen ist.

Ein Unfallrente bekommt jemand, der einen Unfall hatte. Denn Unfall und Berufskrankheit sind zwei völlig unterschiedliche Dinge per Definition. Dein Onkel müsste nachweisen, dass die Krankheit durch die Arbeit gekommen ist. Aber das denke ich dürfte schwierig sein.

Um eine Erkrankung als Berufskrankheit bezeichnen zu können, muss diese durch die berufliche Tätigkeit (mit-)verursacht sein und offiziell als solche anerkannt sein. Bestimmte Personengruppen werden durch die Arbeit und den damit verbundenen Arbeitsbedingungen von speziellen Krankheiten stärker betroffen als die Gesamtbevölkerung. Mittlerweile existiert eine Liste über die anerkannten Berufskrankheiten, zu denen Lärmschwerhörigkeit, Hautkrankheiten, Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparats sowie Erkrankungen durch anorganische Stäube (Asbestose und Silikose) zählen. Diese Liste wird von der Bundesregierung geführt. Dabei erfolgt eine Einteilung in* durch chemische Einwirkungen (Metalle, Lösungsmittel, Pestizide) verursachte Krankheiten* durch physikalische Einwirkungen (Heben, Tragen schwerer Lasten, Druckluft, Strahlung) verursachte Krankheiten* durch Infektionserreger oder Parasiten verursachte Krankheiten, sowie Tropenkrankheiten (Malaria)* Erkrankungen der Atemwege und der Lunge, des Rippen- und Bauchfells durch anorganische Stäube (Asbest) und Silikose* Hautkrankheiten (Allergien)* Krankheiten sonstiger Ursache

Die Anerkennung einer Erkrankung als Berufskrankheit ist schwierig, weil der Zusammenhang zwischen Erkrankung und Arbeit nicht immer eindeutig besteht. In vielen Fällen entsteht die Erkrankung über viele Jahre hinweg oder es vergehen bis zum Ausbruch der Erkrankung (Inkubationszeit) z.T. Jahrzehnte wie bei Krebsarten, die durch Asbest verursacht sind. http://www.arbeitsratgeber.com/berufskrankheit_0231.html