Malerkosten um 190€ höher?

4 Antworten

Wenn mietvertraglich keine Schönheitsreparaturen als vereinbart galten, so schuldet Ihr dem Vermieter auch keine solchen.

Und mündliche Nebenabreden sind irrelevant.

Wenn du Neumieter(noch niemand hat darin gewohnt... Dachwohnung etcetc) bist, dann mußt du nix renovieren.... so stehts im Mieterschutzbund

Mündlich ist nicht relevant... und wenn das 2 Jahre her ist, derzeit ist alles teurer geworden... die Farbe sowie die Arbeitskosten.... du kannst also nicht Aussagen von vor 2 Jahren da in Bezug ziehen.

Renovierungsarbeiten sind weder "normalerweise" fällig, noch werden diese mündlich vereinbart. Was bei Auszug zu tun ist, steht im Mietvertrag. Wenn es da nicht steht, muss auch nicht renoviert oder gestrichen werden. Und wenn gestrichen werden muss, kann man das grundsätzlich selbst tun.

Fazit: im MV nachlesen und danach schlauer sein. Ist kein Streichen geschuldet, komplette Kaution zurückfordern. Für die Abrechnung hat der VM bis zu 6 Monate Zeit. Erst wenn der VM dann nicht zahlt, sind weitere Schritte angezeigt.

Wenn Ihr den Maler beauftragt habt, dann müsstet Ihr Euch auch mit ihm auseinandersetzen. Es kann sein dass der Vermieter zumindest Teile der Kaution zurückbehält, bis die Nebenkostenabrechnung erfolgt ist.