Ist eine Mietminderung möglich, wenn uns der Vermieter die Schlüssel von Keller, Postkasten und Mülltonnen nicht ausgehändigt hat?
Hallo, mein Mitbewohner und ich sind vor c.a. einem Monat in eine neue Wohnung gezogen. Unser Vermieter hat uns nur einen Schlüssel ausgehändigt, was ja schon nervig genug ist, aber er hat uns auch keinen Schlüssel für den Keller, die Mülltonnen oder den Briefkasten gegeben. Er gab uns bei der Schlüsselübergabe das Versprechen die Schlüssel innerhalb von einer Woche nachzureichen, genau so wie die Einzugsbestätigung, ohne die wir uns nicht ummelden können. Jetzt verschiebt er aber ständig die Termine aus fadenscheinigen Gründen. Ist es möglich eine Mietminderung zu machen? Immerhin können wir weder an unsere Post, noch können wir unsere Fahrräder in den Keller stellen, geschweige denn Müll wegbringen.
1 Antwort
Wenn das Miteverhältnis schon so anfängt, würde ich gleich mogen den Aufnahmeantrag beim örtlichen Mieterverein abgeben. Da Euer Vermieter es nicht einmal schafft fünf Minuten für eine Einzugsbescheinigung aufzuwenden, wer weiss, was da noch alles kommt.
Statt der Miteminderung wurde ich nach Setzen einer Frist nicht mit Mietminderung sondern mit Austausch der Schlösser drohen (mit anschließender Verrechnung mit der Miete). Zumindest für Wohnungseingangstür und Postkasten ginge das ja. Den Müll würde ich vor die entsprechendeTür stellen (vielleicht vorher die anderen Mieter informieren...) und wenn im Mietvertrag etwas von Keller steht, würde ich intuitiv sagen, dafür ist eine Mietminderung möglich.
Da ich das aber alles nicht genau weiß und es jede Menge juristische Fallstricke geben kann, ist auch das ein Argument für den Mieterbund.
Was die Ummeldung betrifft würde ich einfach mit dem Mietvertrag und ohne Bescheinigung zum Amt gehen und das Problem dort schildern.