Lottogewinn und Steuern (u.A. Wegzugsbesteuerung)?

3 Antworten

  1. Glückspielgewinne gehören zu keiner Einkunftsart und sind in Deutschland steuerfrei.
  2. Daran ändert sich auch bei der Wegzugbesteuerung nicht.

Die Erträge die man später mit Investitionen aus dem Gewinn erzielt, die sind steuerpflichtig, in dem Land in dem sie erzielt werden, oder in dem man lebt, je nach dem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zwischen den Ländern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

1) der Lottogewinn an sich ist nicht steuerpflichtig. Die Erträge aus dem Gewinn (z.B. Zinsen) aber schon.

Den Lottogewinn kannst du auf deinem Girokonto lassen oder sonstwas davon kaufen . Sobald du aber das Geld , gewinnbringend anlegst , und Zinsen bekommst , musst du die Erträge ( Zinsen ) versteuern .

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