Hafpflichtversicherung für ÖD - gültig auch nach Jobwechsel?

2 Antworten

Durch einen Blick in die Versicherungsunterlagen kann man diese Frage klären: Es gehört in solchen Fällen immer zu den Obliegenheiten des Versicherungsnehmers das Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst anzuzeigen. Es gilt dann der normale Tarif.

und andersherum, wenn man vorher keinen Beruf hatte & jetzt im öffentlichem Dienst?