Land und haus in Marokke geerbt und will es verkaufen.

3 Antworten

Prinzipiell ist erst einmal zu klären, welche Staatsangehörigkeit der Erblasser hatte und welche Staatsangehörigkeit der Erbe hat. Dementsprechend kann deutsches Erbrecht bedingt zum tragen kommen (Erbschaftssteuer).

Nach dem DBA mit Marokko Artikel 6 Abs. 2 handelt es sich um "unbewegliches Vermögen" und ist daher nach Artikel 13 Abs.1 der Verkauf in Marokko der Besteuerung zu unterwerfen. Daraus resultuiert, dass in Deutschland der Veräußerungsgewinn eventuell noch dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

EnnoBecker  02.02.2011, 09:35

Nicht eventuell, sondern das ist so, § 32b (1) Satz 1 Nr. 3.
 
Allerdings greift auch hier der § 23(1) EStG, der zu prüfen ist. Wir wissen hier ja nicht, wie lange das Grundstück im Familienvermögen war.

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Also Erblasser und Erbe :) habe die Deutsche Staatsangehörigkeit. Erblasser(mein Vater) ist in Marokko geboren und auch aufgewachsen. Lebte 40 Jahre hier in Deutschland und naja ich hingegen hier geb. und auch aufgewachsen. Habe keinerlei bindungen zu Marokko. @LittleArrow leider funktioniert der link nicht.

LittleArrow  02.02.2011, 10:52

Der kann auch noch nicht funktionieren, daher "kompletten Link erstellen" mit dem Rest "=publicationFile.pdf".

Versuche es hiermit; nur noch "www" vervollständigen, nachdem Du dies in Deinen Browser kopiert hast:

w...bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMFStartseite/Service/Downloads/AbtIV/dba/078,property=publicationFile.pdf

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EnnoBecker  02.02.2011, 10:59
@LittleArrow

Das geht dann auch nicht, weil GF die Unterstriche falsch parst. Es bietet sich hier an, einen Linkverkürzer wie bit.ly oder tinyurl.com zu verwenden.

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EnnoBecker  02.02.2011, 13:03
@LittleArrow

Das kann man aber auch einfacher haben: http://bit.ly/giTop8
 
Oder Tante Google fragen. Hättste man gleich gesagt, dass du das DBA suchst. Snoopy oder so hat weiter oben sogar die HAusnummer genannt.

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