kündigung/jobcenter/vermieter?

2 Antworten

Wenn Du keine Kündigung bekommen hast, die gesetzlich zwingend schriftlich mit Unterschrift zu erfolgen hat, besteht aktuell nach wie vor ein unbefristetes Mietverhältnis.

Und sollte der Vermieter sich Zugang zur Wohnung verschaffen wollen, nennt man das Hausfriedensbruch oder sogar Einbruch.

Dann rufst Du die Polizei!!!!

Und hole dir vom Amtsgericht einen Beratungsschein, kostet um die 20 Euro, dann bekommst Du vom Anwalt eine kostenlose Beratung.

Und der Anwalt kann PKH beantragen, dann wird der weiter für dich tätig sein und der Staat zahlt das bzw. legt das aus.

Dir alles Gute!🍀🍀🍀

buntekuh 
Fragesteller
 25.02.2023, 09:35

Ok das werde ich tuen , vielen dank :)

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tellerchen  25.02.2023, 10:03

sehe ich anders...ohne gültigen Mietvertrag braucht man nicht kündigen....ohne Ei kein Huhn...wenn du verstehst, was ich meine

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Alarm67  25.02.2023, 10:55
@tellerchen

Wer in einer Wohnung lebt und Miete zahlt, hat einen Mietvertrag!

Mietverträge selbst können und dürfen auch mündlich geschlossen werden, Kündigungen jedoch müssen zwingend schriftlich erfolgen.

Deine Ansicht ist also falsch, wenn Du verstehst, was ich meine! 😜😎

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tellerchen  25.02.2023, 11:03
@Alarm67

könntest du Recht haben, aber klage mal auf mündliche Absprache, was mangels Zeugen nicht beweisbar wäre....irgendwas fehlt in dem Text des Fragestellers...wem hatte die Wohnung vor November gehört? dem EX?wieso ist der Fragesteller in der Wohnung und schliesst dann einen Mietvertrag ab...kommt alls erstes nicht erst der Mietvertrag und dann der Einzug?

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Alarm67  25.02.2023, 11:08
@tellerchen

Wenn man sich einig ist, verstehe doch mal, liegt bereits ein MV vor.

Sonst würde die FS sich nicht in der Wohnung aufhalten und Miete zahlen.

Und beweisen muss die FS nichts, denn wenn es keinen schriftlichen MV gibt, ist alles über das BGB geregelt, was in der Regel zum Vorteil der Mieterin ist.

Also würde VM behaupten, dass es keinen schriftl. MV gibt, stellt dieser sich schlechter.

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tellerchen  25.02.2023, 13:22
@Alarm67

ich hoffe, du hast da Recht...danke für deinen Hinweis...

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Fakt ist: Es gibt ein rechtsgültiges Mietverhältnis.

Auch wird der Vermieter nicht so dumm sein, die Heizung und den Strom abzustellen. Insbesondere beim Strom wäre dies eine strafbare Manipulation der Elektrik, denn dieser Bereich ist Eigentum des Netzbetreibers.