Mietbescheinigung für Jobcenter ausfüllen Pflicht?
Hallo, und wieder eine Frage zum Bürgergeld Antrag! Ich habe heute vom Jobcenter eine Mietbescheinigung zu gesendet bekommen! Wenn ich das richtig verstehe, soll der Vermieter diese ausfüllen oder? Meine wichtigste Frage aber wäre, ob dies überhaupt erlaubt ist vom JC, so etwas als Mitwirkungspflicht einzufordern? Das JC hat ALLE relevanten Daten von mir bekommen, wie z.B. den neuen Mietvertrag, den Hauptantrag usw! Warum sollte ich somit diese Bescheinigung meinem Vermieter vorlegen? Ich möchte auch nicht, daß er erfährt, daß ich Bürgergeld beziehe! Es gibt ja auch sowas wie Datenschutz! Ich habe da auch etwas von rechtswidrig gelesen, die Mietbescheinigung zu einzufordern! Allerdings sind alle Berichte zu diesem Thema schon älter von 2019 usw! Vielleicht ist mit der Änderung auf Bürgergeld die Bescheinigung doch Pflicht? Ich bin sehr dankbar, wenn mir jemand meine Frage beantworten würde, damit ich eventuell Argumente bringen kann, ohne Sanktionen befürchten zu müssen! Vielen lieben Dank im Voraus an euch🌹
1 Antwort
Dazu ist der Vermieter nicht verpflichtet. Ich empfehle dir, diese Bescheinigung selbst auszufüllen und mit einem i. A. und einem beliebigen Namen zu unterschreiben. Funktioniert immer. Die erforderlichen Angaben weißt du ja schließlich alle.
Dann laß es eben bleiben, aber dem Vermieter mußt Du das Schriftstück vom Jobcenter schon vorlegen!
Das werde ich schon machen, aber nicht mit einer fiktiven Unterschrift! Wenn sie so etwas wohl mit Regelmäßigkeit machen, dann haben sie Glück gehabt, bis jetzt! Weil der Sachbearbeiter irgendwann schon merkt, das die Unterschrift vom Vermieter auf dem Mietvetrag, nicht mit der Unterschrift auf der Mietbescheinigung übereinstimmt! Ist mir nicht plausibel, das ich das hier erklären muss!! Wenn sie so etwas vollziehen, ich definitiv nicht! Man sollte auch andere Meinungen akzeptieren und nicht gleich so pampig werden!
Danke für die schnelle Antwort! Aber einfach eine beliebige Unterschrift drunter setzen, kann und möchte ich nicht machen! Weil unter dem Mietvertrag ist doch die Vernieterunterschrift und auf der Bescheinigung plötzlich eine von mir hin gekrakelte fiktive Unterschrift?? Das wäre ja Fälschung! Und fällt doch zu 100% auf! Aber trotzdem danke!