Untermieter bei Onkel - U25

2 Antworten

Hallo,

die Übernahme von Mietzahlungen sind hier möglich, wenn du dem Sozialamt ein offizielles Untermietverhältnis vorlegst (mit Vertrag, getrennter Heizkostenabrechnung etc.so wie mit einem Nichtverwandten ) und wenn du glaubhaft machst, dass du keine Hilfe vom Onkel erhältst.

Falls dein nicht unterhaltspflichtiger Onkel dennoch vom Sozialamt wegen Unterhalt angeschrieben wird, sollte er schriftlich darstellen, dass er nicht unterhaltspflichtig ist. Das Sozialamt könnte davon ausgehen, dass der Hilfesuchende von den Verwandten Leistungen zum Lebensunterhalt erhält und legt für die Berechnung der Sozialhilfe das Einkommen aller verwandten Haushaltsmitglieder zugrunde, also auch derer, die keine Sozialhilfe beantragt haben. K.

Dein Onkel ist Dein Vermieter - Punkt! Er vermietet Dir etwas - und verlangt dafür eine Summe X.

Diese muss angemessen sein. Es ist vertraglich festgelegt - wie bei einem fremden Vermieter auch.

Das Verwandtschaftsverhältnis musst du nicht offenbaren - wenn es nicht durch einen gemeinsamen Familiennamen hervor geht.

Danke vorerst!

Ich war nur etwas skeptisch, weil der Bogen, den ich (bzw. der Vermieter) ausfüllen muss (=Mieterbescheinigung) eben genau diese Frage nach dem Verwandschaftsverhältnis stellt (Also ankreuzen Ja/Nein, ob ein solches vorliegt) und ich möchte ihn ja da in nichts "reinziehen". Dann werde ich schauen, wann ich einen Termin mit meinem Sachbearbeiter bekomme und den ebenfalls darauf ansprechen, der muss es ja wissen!

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