Kriegerwitwenrente

3 Antworten

Auf welcher Rechtsgrundlage sollte das erfolgen?

Solange Deine Mutter allein lebte, hat sie ja anscheinend gearbeitet und Euch so durchgebracht. Ob eine Frau, die voll in Arbeit war in der Bundesepublik eine Kriegerwitwenrente bezogen hätte, weiss ich nicht.

Danach hätte sie mit der Neuheirat auch in der Bundesrepublik die Rentenansprüche verloren.

Wie der Name schon sagt: Witwen/er-Rente.

Da Du weder Witwe noch Witwer Deines Vaters bist, kannst Du Dir die Frage wohl selbst beantworten.