Bin ich bei meiner mutter erbberechtigt wenn sie vor meinem vater verstorben ist und ich das erbe meines vaters ausgeschlagen habe?

3 Antworten

Eigentlich einfach, aber mit Haken.

Wann wurde denn Deine Mutter in das Grundbuch eingetragen? Wann starb Deine Oma?

Hatten Deine Eltern ein "Berliner Testtament"?

Denn als Deine Mutter 2014 verstarb, war der Erbanfall für Euren Vater und für Dich und Deinen Bruder. Das wurde aber nicht durchgezogen, also wurde wohl das Erbe Deiner Mutter nur an Euren Vater übertragen (Du und Dein Bruder haben keine Ansprüche geltend gemacht).

Es wäre interssant zu wissen, ob Dein Vater überschuldet war, wer die Gläubiger waren, wurde Vermögen des Vaters verkauft/versteigert, um Gläubiger zu befriedigen? Hat die OFD als staatlicher Erbe sich mit dem Fall befasst?

Denn wenn dieses Vermögen beim Tod Eurer Mutter schon vorhanden war, wäre es an Euch, bzw. an Euren Vater gefallen.

Ich denke Du solltest die Situation etwas prüfen, aber dann natürlich das Vermögen Deiner Mutter übernehmen. Vermutlich bräuchtest Du schon einen Anwalt, um alles durchzustehen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ja Du kannst von der Mutter erben, wenn sie es nicht anders vorgesehen hast. Also zumindest den Pflichtteil. Man verzichtet für sich und die eigenen Kinder, von der Person (Vater) also direkt nichts. Wenn die Mutter vorher von ihm geerbt hat macht das nichts.

Die einzelnen Fälle sind alle separat zu betrachten.

Du hast für jeden Erbfall separat die Option der Ausschlagung oder der Annahme.

Es kommt nun jedoch auf die bestehenden Vereinbarungen und Testamente an. Wenn Deine Mutter 2014 verstorben ist, kann im Fall eines Berliner Testaments das Erbe vollständig an Deinen Vater übergegangen sein. Das Ausschlagen des Erbes des Vaters würde damit auch den Nachlassanteil der Mutter betreffen.

Bist Du Miterbe am Nachlass der Mutter (laut gesetzlicher Erbfolge wären das 25%, wenn es Dich als Kind, Deinen Bruder und Deinen Vater in 2014 gab), so würdest Du nun die Dir zugeordneten Erbschaftsanteile erhalten können. Anteile aus dem (ausgeschlagenen) Nachlass des Vaters bleiben jedoch unberücksichtigt.

Allerdings kannst Du in dem Fall, dass der Nachlass des Vaters aufgrund dieser verspäteten Entdeckung doch werthaltig und nicht überschuldet war, auch die Ausschlagung anfechten.

Ein Notar könnte Dir bei der Sortierung dieser Fragestellungen weiterhelfen.

Silent120 
Fragesteller
 25.04.2023, 12:56

Von einem Testament meiner Mutter ist nichts bekannt auch beim nachlassgericht nicht,was heist das dann für mich

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gandalf94305  25.04.2023, 23:08
@Silent120

Dann wäre die gesetzliche Erbfolge anzuwenden (angenommen, es gibt nur zwei Kinder, der Bruder hatte keine Kinder und der Vater lebte mit der Mutter in Zugewinngemeinschaft nach §1363 BGB):

  • 2014 verstirbt die Mutter: 25% des Nachlasses für Dich, 25% für Deinen Bruder, 50% für den Vater.
  • 2015 verstirbt der Bruder: der Nachlass geht in direkter Linie zum Vater zu 100%. Das betrifft auch die 25% Anteil am Nachlass der Mutter.
  • 2021 verstirbt der Vater: der Nachlass des Vaters würde Dir zu 100% als Alleinerbe zufallen, jedoch schlägst Du wegen Überschuldung aus. Das betrifft auch die 25%+50%=75% Anteil am Nachlass der Mutter.

Da lt. §1922 BGB mit dem Tod des Erblassers bereits das ganze Vermögen auf die Erben übergeht (nicht erst zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens von Vermögenspositionen), gilt der genannte Schlüssel der Aufteilung auch für die später "entdeckten" Grundstücke.

Sollte der Nachlass des Vaters nicht überschuldet sein (mit den entdeckten Grundstücken), so könntest Du die Ausschlagung versuchen anzufechten.

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